Förderung nachhaltiger wasserwirtschaftlicher Vorhaben (WasserFöRL M-V)
zuständiges Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU)
Kurztext
Wenn Sie in Maßnahmen investieren, mit denen die wasserwirtschaftliche Infrastruktur und der Hochwasserschutz verbessert werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Mecklenburg-Vorpommern fördert mit Unterstützung des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) sowie aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ Vorhaben zur nachhaltigen Entwicklung von Gewässern und deren Ufer- und Niederungsbereichen sowie für Vorhaben des Hochwasser- und Küstenschutzes, des Gewässerschutzes und der Wasserwirtschaft.
Sie erhalten die Förderung für
- investive Vorhaben zur naturnahen Gewässerentwicklung von Fließgewässern,
- investive Vorhaben an Standgewässern (gleichgestellt sind Sund- und Boddengewässer sowie Haffe und Wieken einschließlich ihrer Randgewässer), ausgenommen Sölle und sonstige Kleingewässer,
- investive Vorhaben des Hochwasserschutzes und der Hochwasservorsorge,
- investive Vorhaben des Küstenschutzes wie Neubau, Verstärkung und Erhöhung von Hochwasserschutzwerken,
- investive Vorhaben zum Grundwasserschutz,
- investive Vorhaben und Studien zur Qualitätssicherung der Trinkwasserversorgung,
- investive Vorhaben zur weitergehenden Abwasserbehandlung,
- investive Vorhaben zum Neubau und zur Erweiterung von wassersparenden Einrichtungen der überbetrieblichen Bewässerungsregulierung sowie
- konzeptionelle Projekte (zum Beispiel Durchführbarkeitsstudien, Untersuchungen, Konzepte, Dokumentationen).
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt
- für investive Vorhaben zur naturnahen Gewässerentwicklung von Fließgewässern 90 Prozent,
- für investive Vorhaben an Standgewässern 100 Prozent,
- für investive Vorhaben des Hochwasserschutzes und der Hochwasservorsorge 80 Prozent,
- für investive Vorhaben des Küstenschutzes bis zu 95 Prozent,
- für investive Vorhaben zum Grundwasserschutz bis zu 90 Prozent sowie
- für investive Vorhaben und Studien zur Qualitätssicherung der Trinkwasserversorgung, investive Vorhaben zur weitergehenden Abwasserbehandlung und investive Vorhaben zum Neubau und zur Erweiterung von wassersparenden Einrichtungen der überbetrieblichen Bewässerungsregulierung bis zu 70 Prozent
der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Für konzeptionelle Projekte erhalten Sie einen Zuschuss, der abhängig von den mit ihnen zusammenhängenden Vorhaben ist.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an das zuständige Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU), normalerweise bis zum 31.3. des Programmjahres.
Ihren Antrag auf Förderung konzeptioneller Projekte müssen Sie bis zum 28.2. und zum 31.8. des jeweiligen Programmjahres einreichen.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts, mit Ausnahme des Landes Mecklenburg-Vorpommern, und natürliche und juristische Personen des Privatrechts.
Bei Vorhaben
- zur naturnahen Gewässerentwicklung von Fließgewässern,
- des Hochwasserschutzes und der Hochwasservorsorge,
- zur weitergehenden Abwasserbehandlung sowie
- zum Neubau und zur Erweiterung von wassersparenden Einrichtungen der überbetrieblichen Bewässerungsregulierung
sind Sie ausschließlich als Körperschaft des öffentlichen Rechts berechtigt, einen Förderantrag zu stellen.
Bei Vorhaben des Küstenschutzes dürfen ausschließlich gesetzlich zur Durchführung der Maßnahme verpflichtete Körperschaften des öffentlichen Rechts einen Förderantrag stellen.
Die Förderung nachhaltiger wasserwirtschaftlicher Vorhaben ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft:
- Sie müssen die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens sichern.
- Die Vorhabenflächen müssen nachweislich verfügbar sein oder Sie müssen erklären, dass Sie die Vorhabenflächen verfügbar machen werden.
- Sie müssen Ihr Vorhaben sachlich, technologisch und bautechnisch unter Beachtung des Grundsatzes der Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit planen.
- Sie müssen die für das Vorhaben benötigten Zulassungen vorlegen.
- Wenn es wasserwirtschaftlich erforderlich ist, müssen der ordnungsgemäße Betrieb und die spätere Pflege und Unterhaltung von Gewässern, deren Ufer und Uferrandstreifen oder von wasserwirtschaftlichen Anlagen und Anlagen der Infrastruktur gesichert erscheinen.