Förderung der Einführung und Beibehaltung des ökologischen Anbauverfahrens (Extensivierungsrichtlinie)
zuständiges Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU)
Kurztext
Wenn Sie ökologische Anbauverfahren in Ihrem landwirtschaftlichen Betrieb einführen oder fortführen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie bei der Einführung oder Beibehaltung von ökologischen Anbauverfahren in Ihrem landwirtschaftlichen Betrieb.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt grundsätzlich
- für die Einführung des ökologischen Anbauverfahrens EUR 1.150 je Hektar Dauerkulturen, EUR 835,00 je Hektar Gemüse und EUR 260,00 je Hektar übrige Ackerfläche und Dauergrünland für einen Zeitraum von 2 Jahren sowie
- für die Beibehaltung des ökologischen Anbauverfahrens EUR 675,00 je Hektar Dauerkulturen, EUR 330,00 je Hektar Gemüse und EUR 200,00 je Hektar übrige Ackerfläche und Dauergrünland.
Abhängig von der Lage des Gebiets, das Sie bewirtschaften, und von der Art Ihres Vorhabens kann der Zuschuss erhöht oder gemindert werden.
Reichen Sie Ihren Antrag – normalweise bis zum 31.12.des Vorjahres – unter Verwendung der Antragsformulare über das Agrar-Antragsportal von Mecklenburg-Vorpommern ein. Bewilligungsbehörde ist das für Sie zuständige Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Inhaberinnen und Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen
- eine landwirtschaftliche Tätigkeit auf Flächen in Mecklenburg-Vorpommern ausüben,
- den gesamten Betrieb selbst bewirtschaftet und
- an jährlichen Kontrollverfahren teilnehmen.
- Bei Einführung des ökologischen Anbauverfahrens beachten Sie bitte: Wenn Sie Ihren Antrag stellen, muss sich ein Flächenanteil von mindestens 60 Prozent in Bezug auf die gesamte landwirtschaftliche Nutzfläche Ihres Betriebes im zweijährigen Umstellungszeitraum (Übergang von nichtökologischem Anbau auf ökologischen Anbau) befinden.
- Sie müssen im Verpflichtungszeitraum im gesamten Betrieb ökologische Anbauverfahren betreiben. Der Verpflichtungszeitraum beträgt für die Einführung des ökologischen Anbauverfahrens 3 Jahre und für die Beibehaltung des ökologischen Anbauverfahrens 1 Jahr.