Nachhaltige Waldbewirtschaftung in forstwirtschafltichen Zusammenschlüssen
zuständiges Regionalforstamt
Kurztext
Wenn Sie Maßnahmen planen, mit denen im Rahmen forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse strukturelle Nachteile überwunden werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie bei der eigenständigen Waldbewirtschaftung in forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen.
Sie erhalten die Förderung für die Umsetzung folgender, nicht der Holzvermarktung zuzurechnender forstwirtschaftlicher Maßnahmen:
- Wirtschaftsplanung,
- biologische Produktion,
- technische Produktion,
- Förderung der Biodiversität im Wald.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt für Betreuungsdienstleistungen in Abhängigkeit von der Größe und dem Zertifizierungsgrad des Waldbesitzes 30 bis 80 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben.
Die Bagatellgrenze beträgt EUR 2.000.
Richten Sie Ihren Antrag bitte an den Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse, die von der Forstbehörde anerkannt beziehungsweise deren Satzung von der zuständigen Behörde genehmigt ist.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Ihre Forstfläche muss in Nordrhein-Westfalen liegen.
- Die Betreuungsleistungen müssen den satzungsgemäßen Aufgaben des Zusammenschlusses entsprechen.
- Das Gültigkeitsdatum des vorliegenden Forsteinrichtungswerks darf nicht länger als 1 Jahr zurückliegen.
- Die Betreuungsdienstleistungen müssen Sie durch fachkundiges Personal erbringen lassen.
Waldgenossenschaften nach dem Gemeinschaftswaldgesetz werden nicht gefördert.