Förderung durchgängiger Bildungswege und Unterstützung kindlicher Entwicklungsprozesse in Kindergarten und Grundschule (Richtlinie BRÜCKE)
zuständiges Regionales Landesamt für Schule und Bildung (RLSB)
Kurztext
Wenn Sie Bildungsarbeit an Kindergärten und Grundschulen leisten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie bei Maßnahmen zur Konzeption und Umsetzung durchgängiger Bildungsprozesse und Bildungsangebote in Kindergärten und Grundschulen.
Die Förderung erhalten Sie für Maßnahmen
- direkter Beteiligungen von Kindern aus Kindergarten und Grundschule zur Unterstützung der Entwicklung von Vorläuferkompetenzen, an die in der Grundschule angeknüpft werden kann,
- der Intensivierung, Stärkung und Förderung der Bildungs- und Erziehungspartnerschaft mit Eltern und Familien und deren Beratung während des Übergangs ihrer Kinder vom Kindergarten in die Grundschule sowie die gemeinsame Begleitung kindlicher Entwicklungsprozesse an der Schnittstelle familiärer Betreuung und institutioneller Bildung,
- der Stärkung einer multiprofessionell angelegten Bildungsarbeit von Kindertagesstätten-Fachkräften und Grundschullehrkräften,
- der Vernetzung von Kindergarten und Grundschule mit externen bildungsrelevanten Akteuren im Sozialraum dieser Einrichtungen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 95 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, maximal jedoch EUR 56.000 pro Maßnahme.
Den Zuschuss erhalten Sie für die Dauer von jeweils einem Kindergartenjahr. Im Bewilligungszeitraum erhalten Sie den Zuschuss für jeweils nur eine Maßnahme.
Ihren Antrag richten Sie normalerweise vor Beginn Ihres Vorhabens an das zuständige Regionale Landesamt für Schule und Bildung (RLSB).
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- die örtlichen Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe sowie
- Träger und Trägerverbände von Kindertagesstätten.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Ihr Vorhaben muss den pädagogischen Grundlagen und Bildungszielen des niedersächsischen Orientierungsplans für Bildung und Erziehung im Elementarbereich niedersächsischer Tageseinrichtungen für Kinder entsprechen. Außerdem müssen Sie die Handlungsempfehlungen Sprachbildung und Sprachförderung berücksichtigen.
- Sie müssen den Förderantrag mit den jeweiligen Kooperationspartnern abstimmen.