Billigkeitsleistungen für Heizkosten und Kosten für Mittagsverpflegung gegenüber Trägern von Schulen in freier Trägerschaft, Tagesbildungsstätten,
zuständiges Regionales Landesamt für Schule und Bildung (RLSB)
Kurztext
Als Träger einer Schule in freier Trägerschaft, der als Folge des Kriegs in der Ukraine von höheren Heizkosten und höheren Kosten für die Mittagsverpflegung betroffen ist, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie als Schulträger bei der Bewältigung von höheren Kosten für das Heizen und für die Mittagsverpflegung, die durch die Energiekrise infolge des Kriegs in der Ukraine entstanden sind.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung ergibt sich aus der Multiplikation des Pro-Kopf-Schüler/Teilnehmer-Betrages mit der Gesamtschüler/-teilnehmerzahl der jeweiligen Schule und Einrichtung des Trägers.
Für die Berechnung der Billigkeitsleistung wird ein Pro-Kopf-Schüler/Teilnehmer-Betrag in Höhe von EUR 129,34 zugrunde gelegt.
Richten Sie Ihren Antrag bitte an das für Sie zuständige Regionale Landesamt für Schule und Bildung (RLSB). Haben Sie Ihren Sitz außerhalb von Niedersachsen, stellen Sie Ihren Antrag bitte beim RLSB Lüneburg.
Fristen
Reichen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 30.4.2023 ein.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Träger
- allgemeinbildender sowie berufsbildender Ersatzschulen,
- von Ersatzschulen,
- von anerkannten Ergänzungsschulen,
- von niedersächsischen Pflegeschulen,
- von niedersächsischen Schulen für andere als ärztliche Heilberufe ,
- der Tagesbildungsstätten und der Förderschule des Deutschen Taubblindenwerks in Niedersachsen sowie
- der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung (üA) im Bereich des Handwerks, der Landwirtschaft und der Stufenausbildung Bau.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Bitte beachten Sie, dass die Förderung nachrangig gegenüber anderen Erstattungs- oder Einsparungsmöglichkeiten ist.
- Sie müssen die Originale der Rechnungen und Belege 5 Jahre aufbewahren.