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Ländliche Weiterbildung

zuständiges Regierungspräsidium in Baden-Württemberg

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Summary
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Individuals
Not for profit (incl. NGOs)
Public sector
Baden-Württemberg
Education, Skills Building and Training Rural Development
Overview

Kurztext

Wenn Sie Weiterbildungsmaßnahmen im ländlichen Raum Baden-Württembergs durchführen oder an solchen teilnehmen, können Sie unter bestimmten Bedingungen einen Zuschuss des Landes bekommen.

Volltext

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie bei der Durchführung und dem Besuch von praktischen Lehrgängen, Seminaren und Vortragsveranstaltungen im ländlichen Raum.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Wenn Sie eine Weiterbildungsmaßnahme durchführen, beträgt die Höhe des Zuschusses EUR 12 je voller Stunde. Bei Veranstaltungen mit regionalem oder landesweitem Charakter können Sie auf Antrag bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten bekommen.

Wenn Sie an praktischen Lehrgängen und Seminaren teilnehmen, bekommen Sie Zuschüsse zu den Fahrtkosten sowie den Kosten für Verpflegung und Unterkunft bei einer Dauer von mindestens 6 Stunden pro Tag in Höhe von EUR 6 täglich, bei Notwendigkeit der Übernachtung außerhalb des Wohnortes in Höhe von EUR 12 täglich. Zuschüsse unter EUR 20 je Teilnehmer werden nicht bewilligt.

Ihren Antrag müssen Sie bis spätestens 4 Wochen vor Beginn der Maßnahme an das zuständige Regierungspräsidium stellen.

Bei Förderung der Teilnehmer muss der Antrag von der jeweiligen Bildungseinrichtung gestellt werden.

Eligibility

rechtliche Voraussetzungen

Die Förderung im Programm „Ländliche Weiterbildung“ ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft:

Antragsberechtigt sind

  • Verbände und Institutionen, deren Zweck die Förderung der Weiterbildung auf dem Lande ist, sowie
  • Teilnehmer an Weiterbildungsmaßnahmen staatlicher und nichtstaatlicher Bildungseinrichtungen.

Als Verband oder Institution dürfen Sie nicht als Einrichtung oder als Mitglied einer Einrichtung nach dem Weiterbildungsgesetz oder dem Jugendbildungsgesetz anerkannt sein oder gefördert werden.

Als Teilnehmer besitzen Sie eine abgeschlossene Berufsausbildung oder können eine mehrjährige Berufstätigkeit nachweisen. Außerdem liegt Ihr Wohnsitz in Baden-Württemberg und Sie beziehen den Haupt-, Zu- oder Nebenerwerb aus Berufen der Landwirtschaft.

Wenn Sie als Teilnehmer Leistungen nach dem Arbeitsförderungsgesetz erhalten, sind Sie von der Förderung ausgeschlossen.

Die Weiterbildungsmaßnahmen fördern vorwiegend das fachliche Wissen und Können der Teilnehmenden oder dienen dem besseren Verständnis agrarwirtschaftlicher, forstwirtschaftlicher oder anderer relevanter Fragen beziehungsweise Themen des ländlichen Raumes.

Praktische Lehrgänge sowie Seminare müssen einen Zeitumfang von mindestens 12 Stunden haben. In der Regel müssen mindestens 10 Personen an der Maßnahme teilnehmen, bei einer Vortragsveranstaltung mindestens 12 Personen.

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04 November 2023