Innovative Maßnahmen für Frauen im Ländlichen Raum (VwV – IMF)
zuständiges Regierungspräsidium in Baden-Württemberg
Kurztext
Wenn Sie Qualifizierungsmaßnahmen für Frauen im ländlichen Raum und insbesondere in den LEADER-Gebieten planen oder dort als Frau ein kleines Unternehmen gründen oder weiterentwickeln wollen, können Sie einen Zuschuss zu den förderfähigen Kosten bekommen.
Volltext
Das Land Baden-Württemberg unterstützt innovative Projekte für Frauen im ländlichen Raum und insbesondere in den LEADER-Gebieten.
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss für folgende Vorhaben:
- Qualifizierungsmaßnahmen für Frauen (zum Beispiel Kurse, Workshops, Coachings) im Bereich Einkommenskombinationen und -alternativen zur Unterstützung der Umorientierung und Diversifizierung,
- Gründung und Weiterentwicklung von kleinen Unternehmen durch Frauen,
- neu gegründete Netzwerkorganisationen.
Die Höhe des Zuschusses beträgt:
- für Qualifizierungsmaßnahmen bis zu 80 Prozent, in LEADER-Gebieten bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,
- bei Existenzgründungen/Unternehmenserweiterungen bis zu 40 Prozent, in LEADER-Gebieten bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal EUR 120.000,
- bei Netzwerkorganisationen bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Personalkosten oder bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Betriebs- und Sachkosten.
Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 1.000.
Ihren Antrag richten Sie vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an das zuständige Regierungspräsidium.
rechtliche Voraussetzungen
Der Zuschuss im Programm „Innovative Maßnahmen für Frauen im Ländlichen Raum (VwV – IMF)“ ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind
- Träger von Qualifizierungsmaßnahmen,
- Nichtlandwirtinnen beziehungsweise Kooperationen von Landwirtinnen und Nichtlandwirtinnen, die ein kleines Unternehmen gründen oder weiterentwickeln,
- neu gegründete Netzwerkorganisationen für Frauen.
Die Förderung erfolgt unter anderem auf Grundlage der Verwaltungsvorschrift zur Umsetzung der Entwicklungsstrategie LEADER 2014 bis 2020 im Rahmen des Maßnahmen- und Entwicklungsplans Ländlicher Raum 2014 bis 2020 (MEPL III).
Als Träger von Qualifizierungsmaßnahmen stellen Sie sicher, dass
- die Maßnahmen mindestens 18 und höchstens 225 Zeitstunden dauern
- jeweils mindestens 10 Frauen teilnehmen und
- an Coachingmaßnahmen mindestens 6 Frauen teilnehmen.
Für jede Existenzgründung oder Unternehmenserweiterung legen Sie ein Unternehmenskonzept vor. Wenn Sie nicht in der Landwirtschaft tätig sind, trägt Ihr Vorhaben zur Diversifizierung der Landwirtschaft oder zur Versorgung der ländlichen Bevölkerung mit Dienstleistungen und zur Schaffung von Arbeitsplätzen für Frauen bei. Die Förderung ist begrenzt auf die nach dem MEPL III beschriebenen ländlichen Gebiete und LEADER-Gebiete.
Neu gegründete Netzwerkorganisationen legen unter anderem ein inhaltliches Konzept, eine Satzung oder vergleichbare Vereinbarung sowie eine Arbeitsplatzbeschreibung für die zu beschäftigende Projektkoordinatorin vor. Die Förderung ist begrenzt auf die nach dem MEPL III beschriebenen ländlichen Gebiete. Die Ziele, Aufgaben und Zusammensetzung der Kooperationspartner der Netzwerkorganisation und die Tätigkeit der Projektkoordinatorin unterscheiden sich in LEADER-Gebieten eindeutig vom regionalen Entwicklungskonzept und der Tätigkeit des LEADER-Managements.