|GRANTWAY
EN

Förderung der Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen (Marktstrukturverbesserung)

zuständiges Regierungspräsidium in Baden-Württemberg

Share
Favorite
Feedback
Summary
-
-
-
-
For profit
Not for profit (incl. NGOs)
Baden-Württemberg
Rural Development
Overview

Kurztext

Wenn Sie Investitionen planen, die die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse verbessern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Baden-Württemberg fördert mit Unterstützung des Bundes und der Europäischen Union Maßnahmen zur Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse.

Sie bekommen die Förderung für

  • die Gründung und Tätigkeit von Erzeugerzusammenschlüssen sowie
  • Investitionsvorhaben zur Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse (etwa Erfassung, Lagerung, Kühlung, Sortierung, marktgerechte Aufbereitung, Verpackung und Etikettierung).

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt

  • bei Gründung und Tätigwerden von Zusammenschlüssen je nach Antragstellerin und Antragsteller im 1. Jahr nach Anerkennung bis zu 75 Prozent, in den Folgejahren 65 Prozent beziehungsweise 20 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal jedoch EUR 400.000;
  • bei Investitionsvorhaben je nach Antragstellerin und Antragsteller und Vorhaben zwischen 10 Prozent und 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Das Investitionsvolumen muss mindestens EUR 50.000 betragen.

Anträge richten Sie bitte vor Beginn der Maßnahme mit den entsprechenden Antragsformularen an das Regierungspräsidium, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie das zu fördernde Vorhaben durchführen werden.

Eligibility

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • bei Gründung und Tätigwerden von Erzeugerzusammenschlüssen: Erzeugerorganisationen und deren Vereinigungen sowie Erzeugerzusammenschlüsse für Qualitätsprodukte und deren Vereinigungen (gemäß der Definition von kleinen und mittleren Unternehmen der Europäischen Union);
  • bei Investitionsvorhaben: Erzeugerzusammenschlüsse sowie Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse (gemäß der Definition von kleinen und mittleren Unternehmen der Europäischen Union), deren Tätigkeit sich nicht gleichzeitig auf die Produktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse erstreckt.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Erzeugerorganisationen und deren Vereinigungen müssen nach dem Agrarmarktstrukturrecht anerkannt sein.
  • Erzeugerzusammenschlüsse für Qualitätsprodukte müssen mindestens 5 Mitglieder haben und auf Dauer, mindestens jedoch für 5 Jahre, angelegt sein.
  • Bei Investitionsvorhaben müssen Sie als Unternehmen mindestens 5 Jahre lang mindestens 40 Prozent Ihrer Aufnahmekapazität für die landwirtschaftlichen Erzeugnisse, für die Sie gefördert werden, durch Lieferverträge mit Zusammenschlüssen oder einzelnen Erzeugern auslasten.
  • Im Bereich der Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen leisten Sie mit Ihrem Investitionsvorhaben einen Beitrag zur Verbesserung der Effizienz des Ressourceneinsatzes, insbesondere von Wasser und/oder Energie.
  • Bei Förderung von Investitionen weisen Sie die Wirtschaftlichkeit Ihres Betriebs und Vorhabens nach.
Learn more or apply
All information about this funding has been collected from and belongs to the funding organization
04 November 2023