Förderung der ambulanten Hilfen
zuständiges Regierungspräsidium in Baden-Württemberg
Kurztext
Wenn Sie Maßnahmen durchführen, die bedarfsgerechte Unterstützungs- und Versorgungsstrukturen im Vor- und Umfeld der Pflege landesweit ermöglichen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Volltext
Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie bei der Finanzierung von Maßnahmen zur Versorgung im Vorfeld und Umfeld der Pflegebedürftigkeit sowie von Maßnahmen im Rahmen der Familienpflege und Dorfhilfe. Mit Ihren Vorhaben entlasten Sie pflegende Angehörige, vermeiden oder verhindern Pflegebedürftigkeit oder leisten Hilfen bei beginnender Pflegebedürftigkeit.
Sie bekommen die Förderung für folgende Projekte:
- ehrenamtlich getragene Angebote zur Unterstützung im Alltag,
- Initiativen des Ehrenamts wie Seniorennetzwerke,
- Initiativen der Selbsthilfe wie Selbsthilfegruppen, -organisationen und -kontaktstellen,
- Dienste, die Leistungen der Familienpflege und der Dorfhilfe erbringen, sowie
- Modellprojekte zur Weiterentwicklung von Versorgungsstrukturen und Versorgungskonzepten, an deren Durchführung ein besonderes Landesinteresse besteht.
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Art und dem Umfang Ihrer Maßnahme.
Anträge richten Sie bitte bis spätestens zum 30.9. eines Jahres, im Falle eines Wiederholungsantrags bis spätestens zum 30.4. unter Verwendung der vorgesehenen Formulare über den Stadt- oder Landkreis an das zuständige Regierungspräsidium.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Dienste sowie ehrenamtlich getragene Angebote, Initiativen und Selbsthilfe in der Trägerschaft der freien Wohlfahrtspflege, der Kirchen und Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts, anderer gemeinnütziger Träger sowie kommunaler Gebietskörperschaften.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Als Antragstellerin/Antragsteller müssen Sie Ihren Einzugsbereich der jeweiligen kommunalen Gebietskörperschaft anzeigen.
- Sie müssen eine angemessene Fort- und Weiterbildung Ihrer Mitarbeitenden gewährleisten.
- Zur Deckung der entstehenden Personal- und Sachausgaben müssen Sie angemessene Entgelte beziehungsweise Beiträge erheben und Leistungen von Dritten abrechnen, die mit diesen abgerechnet werden können.