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Beratungsmodule für die Landwirtschaft (VwV Beratung)

zuständiges Regierungspräsidium in Baden-Württemberg

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Summary
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For profit
Baden-Württemberg
Organizational Support and Development Rural Development
Overview

Kurztext

Wenn Sie Beratungen anbieten, um die Betriebsführung in der Landwirtschaft durch Wissenstransfer und Innovation zu verbessern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Baden-Württemberg fördert mit Unterstützung des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) Ihre Beratungsleistungen für Unternehmen der Landwirtschaft sowie des Garten-, Obst- und Weinbaus.

Sie bekommen die Förderung für aufeinander aufbauende Einstiegs-, Grund- und Spezialberatungsmodule in den Bereichen

  • Unternehmen und Familie,
  • Einkommenskombinationen,
  • Ökolandbau,
  • Pflanzenbau,
  • Tierhaltung,
  • Umwelt und Energie.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhes des Zuschusses beträgt je nach Beratungsmodul zwischen 50 Prozent und 100 Prozent der förderfähigen Kosten, jedoch maximal EUR 1.100 je Beratungsmodul.

Teilen Sie bitte dem zuständigen Ministerium jeweils spätestens zum 5. des 1. Quartalmonats die Daten der im vorangegangenen Quartal abgeschlossenen Beratungsverträge mit. Nach vollständig abgeschlossener Beratungsleistung stellen Sie für jeden Beratungsvertrag einen Förderantrag beim zuständigen Regierungspräsidium.

Eligibility

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind ausgewählte Beratungsorganisationen, die mit dem Land Baden-Württemberg einen Rahmenvertrag abgeschlossen haben.

Begünstigte des Förderprogramms sind Unternehmen der Landwirtschaft, des Garten-, Obst- und Weinbaus, die ihren Sitz oder ihre Betriebsstätte in Baden-Württemberg haben.

Die Förderung ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:

  • Die von Ihnen angebotenen Beratungsmodule müssen einen Beitrag zur Verbesserung der wirtschaftlichen und ökologischen Leistung sowie der Klimafreundlichkeit und -resistenz von landwirtschaftlichen, garten-, obst- oder weinbaulichen Unternehmen und/oder ihrer Investition leisten.
  • Sie schließen mit den landwirtschaftlichen Betrieben einen Beratungsvertrag schriftlich ab.
  • Ihre Beratungskräfte müssen die entsprechende Berufserfahrung sowie methodische, fachliche und fachrechtliche Erfahrungen und Kenntnisse vorweisen.
  • Die von Ihnen eingesetzten Beratungskräfte müssen pro Kalenderjahr mindestens 3 Tage an fachlichen Fortbildungen absolvieren.
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All information about this funding has been collected from and belongs to the funding organization
04 November 2023