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Naturschutzmaßnahmen im Wald

zuständiges Forstamt Rheinland-Pfalz

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Summary
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For profit
Individuals
Not for profit (incl. NGOs)
Public sector
Rheinland-Pfalz
Energy, Climate and Environment
Overview

Kurztext

Wenn Sie als Waldbesitzerin oder Waldbesitzer den Lebensraum Wald schützen, indem Sie ihn beispielsweise nicht bewirtschaften, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie als Waldbesitzerin oder Waldbesitzer beim Schutz bedrohter oder gefährdeter Tier-, Pflanzen-, Vogelarten und Lebensräume in festgelegten Gebieten des Landes.

Sie erhalten die Förderung, wenn Sie

  • vollständig auf forstliche Bewirtschaftung verzichten oder
  • durch waldbauliche Maßnahmen lichtbedürftige Arten und Lebensraumtypen begünstigen und in einer nachfolgenden Ruhephase auf forstliche Bewirtschaftung verzichten.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt je nach Art Ihres Vorhabens zwischen EUR 750,00 und EUR 2.500 pro Hektar.

Die Bagatellgrenze liegt im Fall eines Nutzungsverzichts bei EUR 2.500 und im Fall von Lichtstellung bei EUR 5.000 je Antrag.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme an das für Sie zuständige Forstamt.

Eligibility

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind private und körperschaftliche Waldbesitzende.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Ihre Waldfläche muss zur Gebietskulisse des europäischen ökologischen Netzes (Natura 2000) gehören und in Rheinland-Pfalz liegen.
  • Ihre Maßnahmen müssen im Rahmen von Natura-2000-Bewirtschaftungsplänen (Entwurf oder abgestimmte Fassung) oder vergleichbaren Planungen vorgeschlagen werden.
  • Sie müssen Ihr Vorhaben freiwillig durchführen und damit die rechtlich verpflichtenden Vorgaben übererfüllen.
  • Der Verpflichtungszeitraum beträgt 10 Jahre.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Maßnahmen auf Flächen, die Ihnen zum Zweck des Naturschutzes unentgeltlich übertragen worden sind.

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04 November 2023