Förderung der Waldwirtschaft (Fördergrundsätze Wald)
zuständiges Forstamt Rheinland-Pfalz
Kurztext
Wenn Sie Ihre Waldflächen umweltfreundlich und nachhaltig bewirtschaften, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie als Kommune, Privatbesitzer oder -besitzerin bei der umweltfreundlichen und nachhaltigen Bewirtschaftung Ihrer Wälder. Die Mittel der Förderung stammen aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK).
Sie erhalten eine Förderung in folgenden von der GAK definierten Bereichen:
- mittelfristige Betriebsgutachten,
- naturnahe Waldbewirtschaftung (Vorarbeiten, Waldumbau, Waldpflege, Bodenschutzkalkung),
- Erstbewaldung – Neuanlage von Wald,
- Bewältigung der durch Extremwetterereignisse verursachten Folgen im Wald,
- forstwirtschaftliche Infrastruktur (Forstwirtschaftlicher Wegebau, Holzlagerplätze),
- forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse,
- Naturschutzmaßnahmen im Wald,
- Soforthilfen bei außergewöhnlichen Schadereignissen.
Darüber hinaus bekommen Sie eine Förderung für Maßnahmen in folgenden Bereichen:
- Überwindung besonderer struktureller Nachteile in kommunalen Forstbetrieben,
- Anschubfinanzierung von Forstzweckverbänden nach § 30 Landeswaldgesetz sowie
- Soforthilfen bei außergewöhnlichen Schadereignissen.
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach Art und Umfang Ihrer Maßnahme.
Bitte beachten Sie: Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität bildet bei der Vergabe der Mittel Förderschwerpunkte. Als solche gelten insbesondere die Förderung der forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse, Maßnahmen zur Verbesserung der forstwirtschaftlichen Infrastruktur und der Beseitigung oder Verhinderung von Schadereignissen und Folgeschäden sowie zur Stärkung der Anpassungsfähigkeit der Wälder an den Klimawandel. Dazu kann das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität die Fördersätze reduzieren, Fördermaßnahmen aussetzen oder einzelne Maßnahmen räumlich priorisieren.
Stellen Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn der Maßnahme bei Ihrem zuständigen Forstamt.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind je nach Art des Vorhabens natürliche und juristische Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts als Besitzerinne oder Besitzer von forstwirtschaftlichen Flächen sowie anerkannte forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse und ihnen gleichgestellte Zusammenschlüsse.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Grundsätzlich gelten die Bestimmungen des GAK-Rahmenplans Förderbereich 5 „Forsten“ und der verschiedenen Maßnahmengruppen – mit spezifischen Einschränkungen oder Ergänzungen je nach Art Ihres Vorhabens.
- Ihre Waldfläche muss in Rheinland-Pfalz liegen und darf Ihnen nicht zum Zweck des Naturschutzes unentgeltlich übertragen worden sein.
- Ihre Maßnahmen müssen den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Forstwirtschaft entsprechen.