Forstwirtschaftliche Maßnahmen
zuständiges Forstamt in Thüringen
Kurztext
Wenn Sie Ihren Wald naturnah und nachhaltig bewirtschaften möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Thüringen unterstützt Sie bei Vorhaben zur Entwicklung stabiler, standortgerechter Wälder.
Sie erhalten für Maßnahmen nach dem Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) eine Förderung für
- die naturnahe Waldbewirtschaftung,
- die forstwirtschaftliche Infrastruktur,
- forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse,
- die Erstaufforstung,
- die Bewältigung von Extremwetterereignissen,
- Vertragsnaturschutz im Wald.
Sie erhalten für Maßnahmen im Rahmen des Entwicklungsplans für den ländlichen Raum in Thüringen (EPLR) ohne GAK-Beteiligung eine Förderung für
- Waldumweltmaßnahmen,
- die Erhaltung forstgenetischer Ressourcen,
- die Vorbeugung von Kalamitäten,
- investive Waldumweltmaßnahmen,
- die Bodenschutzkalkung,
- die biologische Vielfalt und Anpassung an Klimaveränderungen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses hängt von der Maßnahme ab.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme an das zuständige Forstamt.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind je nach Förderbereich
- natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts als Besitzerinnen oder Besitzer forstwirtschaftlicher Flächen,
- forstwirtschaftliche und dazu gleichgestellte Zusammenschlüsse im Sinne des Bundeswaldgesetzes sowie
- die Landesforstanstalt.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie sind Eigentümerin oder Eigentümer der Fläche oder verfügen über das Einverständnis der Eigentümerin oder des Eigentümers für die geplante Maßnahme. Bei forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen muss die Mitgliederversammlung zustimmen.
- Sie müssen die vorgegebenen Zweckbindungsfristen einhalten.
- Beachten Sie außerdem die spezifischen Voraussetzungen für die einzelnen Förderbereiche.
Von der Förderung ausgeschlossen sind
- gebrauchte Investitionsgüter,
- Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Leitlinien der EU,
- Unternehmen, die einer Beihilfe-Rückforderung der EU nicht Folge geleistet haben,
- Bund, Länder und juristische Personen, deren Kapitalvermögen sich zu mindestens 25 Prozent im Besitz von Bund oder Ländern befindet,
- Flächen, die Ihnen zum Zwecke des Naturschutzes unentgeltlich übertragen worden sind.