Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten
zuständiges Amt für regionale Landesentwicklung
Kurztext
Wenn Sie als niedersächsische Stadt oder Gemeinde von Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffen sind und dennoch in Ihre Sportstätten investieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie bei Vorhaben an Sportplätzen und Sporthallen in Ihrer Stadt oder Gemeinde, die Sie wegen wirtschaftlicher Folgen der Corona-Pandemie sonst nicht durchführen könnten.
Sie erhalten die Föderung für
- die bauliche Sanierung und den Ausbau von Sportstätten (gedeckt oder im Freien),
- den Ersatzneubau, wenn eine Sanierung oder Erweiterung nicht wirtschaftlich ist,
- Maßnahmen, die Ihre Investitionen vorbereiten und begleiten, und
- in begründeten Ausnahmefällen auch Neubauten, vor allem, wenn benötigte Sportstätten fehlen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben.
Das Förderverfahren ist zweistufig. Im 1. Schritt reichen Sie bitte Ihre Förderungsanmeldung bei dem für Sie zuständigen Amt für regionale Landesentwicklung ein. Nach positiver Bewertung richten Sie Ihren Antrag anschließend bitte an die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank).
rechtliche Voraussetzungen
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind Städte und Gemeinden in Niedersachsen.
Sie müssen eine sachliche und zeitliche Kausalität zur COVID-19-Pandemie oder zu der durch sie verursachten wirtschaftlichen Notlage nachweisen.
Die Sportstätte muss innerhalb eines Gebietes, das in ein Programm der Städtebauförderung von Bund und Land aufgenommen wurde, oder in einem Untersuchungsgebiet zur Vorbereitung der Aufnahme liegen.
Sie müssen Ihr Vorhaben in Übereinstimmung mit den Zielsetzungen der integrierten städtebaulichen Entwicklungsplanung durchführen.
Die Ausgaben für die Investitionen können Sie nicht selbst tragen und sie können auch nicht von anderen öffentlichen Aufgabenträgern getragen oder anderweitig gedeckt werden.
Ihr Vorhaben muss
- kurzfristig umsetzbar sein und
- die Belange des Umwelt- und Klimaschutzes berücksichtigen.