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Förderung städtebaulicher Erneuerungsmaßnahmen (Städtebauförderungsrichtlinie – R-StBauF)

zuständiges Amt für regionale Landesentwicklung

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Summary
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01 June 2023
01 June 2024
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Public sector
Niedersachsen
Community Development Transport, Infrastructure and ICT
Overview

Kurztext

Wenn Sie städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen als Gesamtmaßnahmen durchführen und abwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie gemeinsam mit dem Bund bei der Durchführung städtebaulicher Erneuerungsmaßnahmen.

Sie erhalten die Förderung im Rahmen folgender Programmbereiche:

  • Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne,
  • Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten sowie
  • Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten.

Sie erhalten die Förderung für die Durchführung gebietsbezogener städtebaulicher Erneuerungsmaßnahmen als Gesamtmaßnahmen. Im Fall interkommunaler Kooperationen werden auch Vorbereitungsmaßnahmen gefördert.

Für die Jahre 2023 und 2024 können Sie auch eine Förderung für städtebauliche Maßnahmen zur Integration Geflüchteter im Quartier (IGQ) erhalten.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise maximal 2 Drittel der förderfähigen Ausgaben.

Reichen Sie Ihre Anmeldung zur Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm bitte über das zuständige Amt für regionale Landesentwicklung bis zum 1.6. des Jahres, das der Förderung vorausgeht, beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung ein. Für städtebauliche Maßnahmen zur Integration Geflüchteter im Quartier (IGQ) gelten gesonderte Antragsfristen.

Bewilligungsbehörde ist die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank).

Eligibility

Fristen

Bitte beachten Sie folgende Antragsfristen für städtebauliche Maßnahmen zur Integration Geflüchteter im Quartier (IGQ):

  • für das Jahr 2023: 15.9.2023
  • für das Jahr 2024: 31.12.2023

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Gemeinden in Niedersachsen.

Die Förderung städtebaulicher Erneuerungsmaßnahmen ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen die Ausgaben der Gesamtmaßnahme nachhaltig einsetzen, das bedeutet, dass die sozialen und wirtschaftlichen Interessen mit der langfristigen Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen in Einklang gebracht werden.
  • Eine Förderung ist nur möglich, wenn die Ausgaben der Gesamtmaßnahme weder von der Gemeinde selbst noch von anderen öffentlichen Aufgabenträgern getragen oder anderweitig gedeckt werden können.
  • Bei Durchführungsmaßnahmen müssen Sie als Gemeinde für das Fördergebiet ein integriertes (städtebauliches) Entwicklungskonzept vorlegen.
  • Ihr Vorhaben, also die Gesamtmaßnahme, muss in das Städtebauförderungsprogramm aufgenommen werden.
  • In allen Programmen müssen Sie bei Ihren Maßnahmen Aspekte des Klimaschutzes und zur Anpassung an den Klimawandel berücksichtigen.
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04 November 2023