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Förderung finanzschwacher Kommunen bei der Finanzierung von EU-Förderprojekten (Kofinanzierungsrichtlinie – Kofi-RL)

zuständiges Amt für regionale Landesentwicklung

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Summary
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01 October 2023
01 October 2024
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Public sector
Niedersachsen
Community Development Transport, Infrastructure and ICT
Overview

Kurztext

Wenn Sie als Kommune Unterstützung bei der Teilnahme an EU-Förderprojekten benötigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie als finanzschwache Kommune dabei, an Förderrichtlinien zu Fonds der Europäischen Union der Förderperiode 2014 bis 2020 und der Förderperiode 2021 bis 2027 teilzunehmen.

Es handelt sich um bestimmte Förderrichtlinien auf Grundlage der EU-Fonds EFRE, ELER, ESF beziehungsweise ESF+ für 2021 bis 2027 sowie EMFF beziehungsweise EMFAF für 2021 bis 2027.

Sie erhalten die Förderung für den Eigenanteil, den Sie im Rahmen der jeweiligen Förderprogramme erbringen müssen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 85 Prozent der förderfähigen Ausgaben, die Hauptzuwendung gemäß der jeweiligen Förderrichtlinie eingeschlossen.

Der Kofinanzierungszuschuss kann höchstens EUR 500.000 je Vorhaben betragen.

Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 25.000 je Vorhaben.

Richten Sie Ihren Antrag bitte bis zum 1.10. eines Jahres in schriftlicher oder elektronischer Form an das für Sie zuständige Amt für regionale Landesentwicklung.

Eligibility

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Kommunen sowie deren öffentlich-rechtliche Zusammenschlüsse.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Die von Ihnen geplante Maßnahme muss durch eine Förderrichtlinie zu einem EU-Fonds der Förderperiode 2014 bis 2020 oder 2021 bis 2027 gefördert werden.
  • Die Förderung durch den Hauptzuwendungsgeber darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht bewilligt worden sein.
  • Sie als Kommune haben in den vergangenen 3 Jahren eine unterdurchschnittliche Steuereinnahmekraft verzeichnet. Dies ist der Fall, wenn der durchschnittliche Vergleichswert der Gemeindegrößenklasse um mindestens 5 Prozent unterschritten wird.
  • Sie müssen einen Eigenanteil von mindestens 15 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben des Hauptverfahrens erbringen.
  • Wenn Sie Ihren Antrag stellen, müssen Sie die Einhaltung bestimmter Qualitätskriterien nachweisen.
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04 November 2023