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Breitbandversorgung ländlicher Räume (RL Breitbandförderung – ländlicher Raum)

zuständiges Amt für regionale Landesentwicklung

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Summary
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15 October 2023
15 October 2024
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Public sector
Niedersachsen
Community Development Rural Development Transport, Infrastructure and ICT
Overview

Kurztext

Wenn Sie Maßnahmen planen, um die Breitbandversorgung im ländlichen Raum voranzubringen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Niedersachsen fördert aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) und des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) sowie aus Mitteln des „Sondervermögens für den Ausbau eines hochleistungsfähigen Datenübertragungsnetzes und für Digitalisierungsmaßnahmen“ Maßnahmen zur Verbesserung der Breitbandversorgung ländlicher Räume.

Im Rahmen der GAK erhalten Sie die Förderung für

  • Informationsveranstaltungen, Machbarkeitsuntersuchungen und Planungsarbeiten,
  • Investitionen in die Schaffung und Erweiterung leitungsgebundener und/oder funkbasierter Breitbandinfrastrukturen,
  • die Verlegung von Leerrohren mit einem nutzer- und anbieterneutralen Standard seitens der Zuwendungsempfängering oder des Zuwendungsempfängers, wenn sie oder er allein über die Nutzung der Leerrohre verfügungsberechtigt ist.

Im Rahmen des ELER werden gefördert:

  • Machbarkeitsuntersuchungen, die zur Realisierung von Netzstrukturplanungen notwendig sind,
  • Deckung einer Wirtschaftlichkeitslücke für Investitionen (ausgelegt auf mindestens 7 Jahre) in den Aufbau und/oder Betrieb von Breitbandinfrastrukturen eines privaten Betreibers öffentlicher Telekommunikationsnetze.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses aus Mitteln der GAK beträgt, abhängig von der Steuereinnahmekraft der Gemeinde, zwischen bis zu 70 Prozent und bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch EUR 450.000. Für Informationsveranstaltungen, Machbarkeitsuntersuchungen und Planungsarbeiten können Sie bis zu EUR 50.000 erhalten, die Bagatellgrenze liegt bei EUR 25.000.

Die Höhe des Zuschusses aus Mitteln des ELER beträgt in der Übergangsregion bis zu 63 Prozent, in den übrigen Regionen bis zu 53 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch EUR 2,8 Millionen auf Landkreisebene. Für Machbarkeitsuntersuchungen können Sie bis zu EUR 100.000 erhalten, die Bagatellgrenze liegt bei EUR 25.000.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens bis zum 15.10. eines Jahres – für aus dem ELER geförderte Projekte auch zum 15.4. eines Jahres – an das zuständige Amt für regionale Landesentwicklung (ArL).

Eligibility

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • Gemeinden, Gemeindeverbände sowie Zweckverbände, wenn es sich um eine Förderung aus Mitteln der GAK handelt,
  • Gemeinden, Landkreise und die Region Hannover,
  • Zweckverbände,
  • gemeinsame kommunale Anstalten sowie
  • kommunale Anstalten, sofern es sich um eine Förderung aus Mitteln des ELER handelt.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Beachten Sie bei einer Förderung aus der GAK:
    • Es muss sich um ein Projekt in einem unterversorgten Gebiet handeln, dessen Grundversorgung unter 16 Mbit/s im Downstream liegt.
    • Der zukünftige Netzanbieter muss mindestens 16 Mbit/s im Download zu marktgerechten und erschwinglichen Preisen gewährleisten.
  • Beachten Sie bei einer Förderung aus dem ELER:
    • Es muss sich um ein Projekt in einem unterversorgten Gebiet handeln, dessen Versorgung im Sinne eines Hochgeschwindigkeitsnetzes (Next Generation Access – NGA) unter 30 Mbit/s Downstream liegt.
    • Der zukünftige Netzanbieter muss für mindestens 75 Prozent der Gebäude zuverlässig Bandbreiten möglichst von 50 Mbit/s und mehr, für 95 Prozent mindestens jedoch 30 Mbit/s im Download gewährleisten. Die Downloadrate muss sich im Rahmen der Fördermaßnahme mindestens verdoppeln, die Uploadrate muss mindestens im gleichen Verhältnis zur Ausgangsbandbreite steigen.
  • Sie erhalten keine Förderung, wenn ein durchzuführendes Markterkundungsverfahren ergeben hat, dass ein Netzbetreiber einen entsprechenden Ausbau des Breitbandnetzes plant.
  • Als Antragstellerin und Antragsteller müssen Sie die Bereitstellung der jeweiligen Infrastruktur beziehungsweise deren Nutzung in einem offenen und transparenten Verfahren ausschreiben.
  • Sie müssen die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens sichern.
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04 November 2023