Dorferneuerungsrichtlinien (DorfR)
zuständiges Amt für Ländliche Entwicklung
Kurztext
Wenn Sie Maßnahmen zur Dorferneuerung im ländlichen Raum Bayerns planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Der Freistaat Bayern unterstützt Sie bei Maßnahmen der Dorferneuerung in ländlich strukturierten Gemeinden oder Gemeindeteilen, um die Lebens-, Wohn-, Arbeits- und Umweltverhältnisse auf dem Land nachhaltig zu verbessern.
Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben:
- Vorbereitungen, Planungen und Beratungen,
- gemeinschaftliche und öffentliche Maßnahmen und Anlagen sowie
- private Vorhaben.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung von Einzelmaßnahmen ist abhängig von der Art der Maßnahme.
Nicht gefördert werden
- Dorferneuerungen mit einem Gesamtzuwendungsbedarf von weniger als EUR 25.000,
- private Maßnahmen mit einem Zuwendungsbedarf von weniger als EUR 1.000 sowie
- Maßnahmen von Kleinstunternehmen der Grundversorgung mit einer Investitionssumme von unter EUR 10.000.
Richten Sie bitte Ihren Antrag normalerweise vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an das zuständige Amt für Ländliche Entwicklung.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- Teilnehmergemeinschaften,
- natürliche und juristische Personen und Personengemeinschaften,
- Kleinstunternehmen der Grundversorgung,
- Gemeinden,
- die Verbände für Ländliche Entwicklung sowie
- der Landesverband für Ländliche Entwicklung Bayern.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Ein beteiligter Gemeindeteil soll normalerweise nicht mehr als 2.000 Einwohnerinnen und Einwohner haben.
- Zur Durchführung einer Dorferneuerung ist grundsätzlich ein Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) anzuordnen. Zur Förderung von Dorferneuerungsmaßnahmen im Privatbereich soll ein Fördergebiet festgesetzt werden, das vom Verfahrensgebiet abweichen kann.