Förderung naturbetonter Strukturelemente im Ackerbau
zuständiges Amt für Landwirtschaft
Kurztext
Wenn Sie auf Ihrem Ackerland Blüh- oder Ackerrandstreifen anlegen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Brandenburg unterstützt Sie bei der standortangepassten Bewirtschaftung von Ackerflächen durch die Etablierung von Strukturelemente auf Ihrer Ackerfläche.
Sie erhalten die Förderung für mehrjährige Blühstreifen sowie Ackerrandstreifen.
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt EUR 700,00 je Hektar und Jahr.
Richten Sie Ihren Antrag bitte bis zum 31.12. des Jahres vor Verpflichtungsbeginn und unter Verwendung der Antragsformulare an das zuständige Amt für Landwirtschaft.
Für den Anbau einjähriger Blühstreifen erhalten Sie keine Förderung mehr.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Inhaberinnen und Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe, die ihren Betrieb selbst bewirtschaften.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Der Blühstreifen und der Ackerrandstreifen müssen zwischen 10 und 50 Meter breit sein und eine Fläche von mindestens 0,3 Hektar umfassen.
- Für die Einsaat müssen Sie festgelegte Blühmischungen verwenden.
- Der Blüh- oder Ackerrandstreifen darf maximal 50 Prozent Ihrer Parzelle einnehmen.
- Der Verpflichtungszeitraum beginnt am 1.1. des Jahres nach der Antragstellung und umfasst mindestens 5 Jahre.
- Unternehmen in Schwierigkeiten sind von der Förderung ausgeschlossen.