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Bewältigung der durch Extremwetterereignisse verursachten Folgen im Wald (Richtlinie Waldschutz)

zuständiges Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF)

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Summary
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Rolling deadline
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For profit
Individuals
Not for profit (incl. NGOs)
Public sector
Sachsen-Anhalt
Energy, Climate and Environment Rural Development
Overview

Kurztext

Wenn Ihr Wald durch extremes Wetter Schäden erlitten hat, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Waldbesitzerin oder Waldbesitzer bei der Bewältigung von Schäden in Ihrem Wald, die durch Extremwetterereignisse verursacht wurden. Die Mittel der Förderung stammen aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK).

Sie erhalten die Förderung für

  • die bestands- und bodenschonende Räumung von Kalamitätsflächen zur Vorbeugung und Bekämpfung von Schadorganismen,
  • die Überwachung und Bekämpfung von Schadorganismen nach anerkannten Methoden des integrierten Pflanzenschutzes,
  • Holzlagerplätze zur Lagerung der Kalamitätshölzer und
  • den vorbeugenden Waldbrandschutz.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses

  • ist bei der bestands- und bodenschonenden Räumung von Kalamitätsflächen abhängig von der Art Ihres Vorhabens und
  • beträgt für alle anderen Vorhaben 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Für private Antragstellerinnen und Antragsteller liegt die Bagatellgrenze je Förderantrag bei EUR 500,00 und für Gebietskörperschaften bei EUR 5.000.

Ihren Antrag richten Sie vor Beginn der Maßnahme an das zuständige Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF).

Für Holzlagerplätze und den vorbeugenden Waldbrandschutz reichen Sie Ihren Antrag jeweils zum 1.3., 1.6, 1.9. und zum 1.12. eines Jahres ein. Anträge für alle anderen Maßnahmen können Sie immer stellen.

Eligibility

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • natürliche Personen sowie juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts als Besitzerinnen und Besitzer forstwirtschaftlicher Flächen und
  • anerkannte forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse gemäß Bundeswaldgesetz und ihnen gleichgestellte Zusammenschlüsse.

Nicht gefördert werden Bund und Länder sowie juristische Personen, deren Kapitalvermögen sich zu mindestens 25 Prozent in den Händen von Bund oder Ländern befindet.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen Ihr Vorhaben in Sachsen-Anhalt durchführen.
  • Außerdem müssen Sie
    • nachweisen, dass der Wald Ihr Eigentum ist oder die Eigentümerin oder der Eigentümer dem antragstellenden forstwirtschaftlichen Zusammenschluss angehört, oder
    • bei Pachtflächen eine Einverständniserklärung der Eigentümerin oder des Eigentümers zur Durchführung der Maßnahme vorlegen.
  • Ihre Maßnahmen müssen unmittelbar im Zusammenhang mit Schäden und Folgeschäden stehen, die durch Extremwetterereignisse verursacht wurden. Ob ein Extremwetter vorliegt, definiert das zuständige Ministerium. Nur dann dürfen Fördermittel ausgereicht werden.
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04 November 2023