Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete
zuständiges Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF)
Kurztext
Wenn Sie in Sachsen-Anhalt in einem benachteiligten Gebiet ein landwirtschaftliches Unternehmen führen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Sachsen-Anhalt zahlt Ihnen als Landwirtin oder Landwirt einen Ausgleich für Einkommensverluste und zusätzliche Kosten, die dadurch entstehen, dass Sie in benachteiligten Gebieten wirtschaften.
Sie erhalten die Förderung in Gebieten in Sachsen-Anhalt bis zur Ertragsmesszahl 37.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt
- EUR 45,00 je Hektar bei einer Ertragsmesszahl unter 33 und
- EUR 25,00 je Hektar bei einer Ertragsmesszahl von 33 bis 37.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens bis zum 15.5. eines Jahres an das zuständige Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF).
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind aktive Inhaberinnen und Inhaber von landwirtschaftlichen Betrieben, die in benachteiligten Gebieten wirtschaften.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen die Flächen in benachteiligten Gebieten, für die Sie eine Ausgleichszulage erhalten, landwirtschaftlich bewirtschaften.
- Sie müssen die einschlägigen Cross-Compliance -Vorschriften erfüllen.
Für Flächen, die stillgelegt sind, aus der Erzeugung genommen wurden oder die aus sonstigen Gründen nicht produktiv genutzt werden, erhalten Sie keine Förderung.