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Sonderprogramm Landwirtschaft (BaySL)

zuständiges Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

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Summary
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For profit
Bayern
Rural Development
Overview

Kurztext

Wenn Sie in Ihrem Betrieb mit kleinen Investitionen zu einer umweltschonenden, tiergerechten und multifunktionalen Landwirtschaft beitragen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als Landwirtin und Landwirt bei der Finanzierung von kleineren Investitionen, die einer nachhaltigen, umweltschonenden, tiergerechten und multifunktionalen Landwirtschaft dienen.

Sie bekommen die Förderung für

  • Investitionen zur Verbesserung des Tierwohls,
  • Investitionen in betriebliche Heu-Belüftungstrocknungen,
  • Multiphasenfütterungsanlagen in der Schweinehaltung,
  • technische Einrichtungen zur Saat- und Pflanzgutaufbereitung,
  • Lager für Körnerfrüchte inklusive der dazugehörigen technischen Einrichtungen,
  • Wasserbevorratung einschließlich Pumpen in Sonderkulturen,
  • Witterungsschutz- und Kulturschutzeinrichtungen für Dauerkulturen im Obst-, Garten-, Weinbau und bei Sonderkulturen
  • Absicherung vor Insekten beim Gewächshausanbau,
  • Geräte zur chemiefreien Beikrautregulierung sowie
  • Spezialmaschinen zur Bewirtschaftung von Steillagen im Berggebiet und im Weinbau.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt

  • bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten bei Investitionen zur Verbesserung des Tierwohls,
  • bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten bei erstmaliger Umstellung von Anbinde- auf Laufstallhaltung für Milchvieh und
  • bis zu 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bei allen anderen Maßnahmen.

Sie können sich bei der Vorbereitung und Durchführung eines Vorhabens mit einem Investitionsvolumen über EUR 100.000 zusätzlich durch fachkundige, zugelassene Betreuende unterstützen lassen und dafür eine Förderung erhalten.

Ihr förderfähiges Investitionsvolumen liegt normalerweise zwischen EUR 5.000 und EUR 100.000. Abweichend davon beträgt das förderfähige Höchstvolumen bei Anlagen zur Saat- und Pflanzgutaufbereitung, chemiefreier Beikrautregulierung, Multiphasenfütterungsanlagen und Witterungs- und Insektenschutzeinrichtungen EUR 50.000 je Förderantrag.

Bei der Umstellung von Anbinde- auf Laufstallhaltung für Milchvieh und bei Tierwohlmaßnahmen für Zuchtsauen beträgt die Förderobergrenze der zuwendungsfähigen Ausgaben EUR 150.000.

Ihren Antrag stellen Sie bitte beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF)

Eligibility

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere landwirtschaftliche Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU sowie Kooperationen landwirtschaftlicher Unternehmen.

Nicht antragsberechtigt sind Unternehmen, an denen die öffentliche Hand mit mindestens 25 Prozent des Eigenkapitals beteiligt ist, sowie Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Leitlinien der Europäischen Union.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Ihr Unternehmen muss über eine Hofstelle in Bayern verfügen und der Standort Ihrer Investition muss sich in Bayern befinden.
  • Sie müssen
    • je nach Investition spezifische Mindestgrößen der landwirtschaftlich genutzten Fläche nachweisen,
    • die Bewirtschafterin oder der Bewirtschafter des Investitionsobjekts sein,
    • Ihre beruflichen Fähigkeiten für die ordnungsgemäße Führung des Betriebes nachweisen.
  • Die Summe Ihrer positiven Einkünfte (Prosperitätsgrenze) darf im Durchschnitt der letzten 3 Steuerbescheide EUR 90.000 pro Jahr nicht überschritten haben. Für Ehepaare liegt die Grenze bei EUR 120.000.
  • Die Zweckbindungsfrist beträgt bei geförderten Bauten und baulichen Anlagen 12 Jahre, bei technischen Einrichtungen und Maschinen 5 Jahre ab Schlusszahlung.

Von der Förderung ausgeschlossen sind unter anderem

  • Ersatzinvestitionen,
  • der Erwerb gebrauchter Maschinen und Anlagen,
  • Investitionen zur Anpassung an bestehende rechtsverbindliche Standards und
  • laufende Betriebsausgaben.
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04 November 2023