LEADER-Förderrichtlinie
zuständiges Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Kurztext
Wenn Sie als Lokale Aktionsgruppe (LAG) Ihre lokale Entwicklungsstrategie zur Stärkung Ihrer ländlichen Region durchführen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Der Freistaat Bayern unterstützt innovative Vorhaben und Maßnahmen, die unter Berücksichtigung der LEADER-Elemente Vernetzung, Nachhaltigkeit, Wertschöpfung und Bürgerbeteiligung zur eigenständigen und selbstbestimmten Entwicklung der ländlichen Regionen beitragen.
Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben:
- Durchführung von Projekten zur Umsetzung der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) einer Lokalen Aktionsgruppe (LAG),
- Vorbereitung und Durchführung von gebietsübergreifenden oder transnationalen Zusammenarbeitsprojekten zwischen LAGs oder von LAGs mit vergleichbaren regionalen Partnerschaften (auch Nicht-EU-Ländern) sowie
- LAG-Management.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bei
- produktiven Investitionen 30 Prozent,
- sonstigen Projekten 50 Prozent,
- gebietsübergreifenden Kooperationsprojekten 60 Prozent beziehungsweise transnationalen Kooperationen 70 Prozent,
- LAG-Management bis zu 60 Prozent
Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben.
Die Höhe des Zuschusses ist bei Projekten „Unterstützung Bürgerengagement“ auf maximal EUR 40.000 pro LAG und für die „vorbereitende Unterstützung“ auf maximal EUR 20.000 pro LAG beziehungsweise Bewerber-Gebiet begrenzt.
Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 3.000.
Zentraler Ansprechpartner für Information, Beratung und Koordination ist der Leader-Koordinator beim jeweils zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.
Ihren Antrag müssen Sie vor Beginn der zu fördernden Maßnahme beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten stellen.
Das Antragsverfahren für die vorbereitende Unterstützung zur Erstellung einer Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) ist bereits abgeschlossen.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts (ausgenommen staatliche Behörden),
- natürliche Personen und Personengesellschaften.
Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft:
- Für das Projekt „LAG-Management“ und das Projekt „Unterstützung Bürgerengagement“ ist nur die jeweilige LAG antragsberechtigt.
- Das Projekt muss grundsätzlich im Gebiet einer LAG liegen.
- Die Vorhaben dienen der Umsetzung der LES einer LAG.
- Das Projekt muss im Projektauswahlverfahren der LAG die Mindestpunktzahl erreichen.
- Sie legen ein Konzept zur nachhaltigen finanziellen Tragbarkeit des Projekts vor.
- Als Antragstellerin oder Antragsteller müssen Sie mindestens 10 Prozent der zuschussfähigen Ausgaben aus Eigenmitteln aufbringen.
Ausgeschlossen von der Förderung sind
- Vorhaben, die zu den Pflichtaufgaben von Gebietskörperschaften (Abwasserentsorgung, Wasserversorgung, Müllabfuhr, Bauleitplanung, Schulträgerschaft) gehören,
- Ausgaben für Ersatzbeschaffungen,
- Reparaturen sowie
- laufende Betriebsausgaben.