Förderung von ausländischen Studierenden an den staatlichen Hochschulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern (AuslStudHSRL M-V)
zuständiges Akademisches Auslandsamt
Kurztext
Wenn Sie als Ausländerin oder Ausländer an einer staatlichen Hochschule in Mecklenburg-Vorpommern studieren und unverschuldet in finanzielle Not geraten sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Jahr lang ein Stipendium erhalten.
Volltext
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie als ausländische Studierende oder ausländischen Studierenden ab dem 4. Fachsemester, wenn Sie unverschuldet in eine wirtschaftliche Notlage gekommen sind.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss in Form von Stipendienzahlungen.
Sie erhalten bis zu 80 Prozent des Betrages, der nach dem Aufenthaltsgesetz zur Sicherung des Lebensunterhalts erforderlich ist für maximal 12 Monate.
Ihren Antrag auf die Förderung richten Sie bitte an das Akademische Auslandsamt Ihrer Hochschule.
rechtliche Voraussetzungen
Die Förderung von ausländischen Studierenden an den staatlichen Hochschulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind ausländische Studierende an Hochschulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern mit Ausnahme der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege.
Ihre wirtschaftliche Notlage muss durch außergewöhnliche Umstände oder Ereignisse wie eine Krankheit oder politische Krisen in Ihrem Heimatland entstanden sein.
Bei Antragstellung müssen Sie nachweisen, dass Sie sich auch anderweitig um finanzielle Unterstützung bemüht haben.
Sie können die Förderung nicht erhalten, wenn Sie
- an einem Studienkolleg studieren,
- ein Zweit- oder Zusatzstudium absolvieren oder
- ein Stipendium von anderer Stelle erhalten.
Mit dem Antrag müssen Sie eine von einer verantwortlichen Person (Studienbüro, Prüfungsamt, Professor, Professorin oder andere) unterschriebene fachliche Einschätzung vorlegen, dass ein erfolgreicher Studienabschluss zu erwarten ist.