Förderrichtlinie Georgius-Agricola-Stipendien
zuständiges Akademisches Auslandsamt Sachsen
Kurztext
Als Studierende aus Mittel-, Ost- und Südeuropa können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse erhalten.
Volltext
Das Land Sachsen fördert Stipendien für Studierende aus östlichen EU-Staaten und Ländern Mittel-, Ost- und Südosteuropas.
Sie erhalten die Förderung für
- Vollzeitstudien als besonders begabte Studierende aus Polen, der Slowakei, Tschechien und Ungarn sowie
- Kurzzeitstudien von bis zu 2 Jahren als Studierende höherer Semester und Graduierte aus den Staaten Mittel-, Ost- und Südosteuropas.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung beträgt für Vollzeitstudien EUR 480,00 pro Monat für die Dauer der Regelstudienzeit. Für Kurzzeitstudien erhalten Sie bis zu EUR 450,00 pro Monat für einen Zeitraum von bis zu 2 Jahren.
Vollzeitstipendien werden durch das Studentenwerk Dresden ausgeschrieben. Stellen Sie Ihren Erstantrag über das zuständige Akademische Auslandsamt der jeweiligen Hochschule beim Studentenwerk Dresden.
Für Kurzzeitstudien stellen Sie Ihren Erstantrag über das zuständige Akademische Auslandsamt der jeweiligen Hochschule beim Studentenwerk.
Mit Ihrem Antrag müssen Sie die für die Hochschulzulassung erforderlichen Unterlagen vorlegen.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Studierende.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Für Vollzeitstudien gilt:
- Sie streben einen berufsqualifizierenden Universitäts- oder Fachhochschulabschluss in einem technischen, naturwissenschaftlichen oder medizinischen Studienfach in Sachsen an.
- Sie weisen eine überdurchschnittlich gute Hochschulzugangsberechtigung vor und gehören zu den 10 besten Schülerinnen oder Schülern des jeweiligen Absolventenjahrgangs Ihrer Schule.
- Sie erfüllen die Zugangsvoraussetzungen für das beabsichtigte Studium,
- Sie verfügen über entsprechende Deutschkenntnisse.
Für Kurzzeitstudien gilt:
- Sie sind besonders begabt und studieren im höheren Semester oder Sie sind graduiert.
- Sie nutzen den Studien- oder Forschungsaufenthalt in Sachsen zur fachlichen Weiterqualifikation.
- Sie weisen die fachlichen, sprachlichen und persönlichen Voraussetzungen für einen Studienaufenthalt nach und verfügen über anerkennbare Studienleistungen.