Förderung der ländlichen Entwicklung
zuständiger Landrat
Kurztext
Wenn Sie in Hessen Vorhaben zur Entwicklung von Dörfern oder ländlichen Regionen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Hessen unterstützt Sie bei Maßnahmen, die der zukunftsfähigen Entwicklung ländlicher Regionen und Dörfer in Hessen dienen.
Sie erhalten die Förderung für:
- Ländliche Regionalentwicklung:
- Im Rahmen des EU-Maßnahmenprogramms „LEADER“ gehören dazu die Vorbereitung und Umsetzung von lokalen Entwicklungsstrategien (Regionale Entwicklungskonzepte, REK) und von Kooperationsprojekten sowie laufende Kosten.
- Außerhalb von LEADER werden ergänzende Maßnahmen für eine bessere integrierte ländliche Regionalentwicklung gefördert.
- Dorfentwicklung,
- Dorfmoderation. Das umfasst Moderations- und Beratungsdienstleistungen zur Begleitung von Veränderungsprozessen.
Weitere Bausteine der ländlichen Entwicklung sind der Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ und Landtourismusmarketing.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung hängt von Art und Umfang Ihrer Maßnahme ab. Ihr Eigenanteil darf normalerweise 25 Prozent nicht unterschreiten.
Sie müssen zuwendungsfähige Ausgaben von EUR 10.000 für investive und von EUR 1.500 für nichtinvestive Projekte nachweisen (jeweils Nettobeträge).
Ihren Antrag richten Sie mit den erforderlichen Projektunterlagen an den für Sie zuständigen Landrat. Falls Sie als Landrat den Antrag stellen, senden Sie ihn an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank), Niederlassung Wetzlar.
rechtliche Voraussetzungen
Die Förderung der ländlichen Entwicklung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind öffentliche und private Träger entsprechend den programmspezifischen Einzelregelungen.
Die Förderung richtet sich nach den programmspezifischen Einzelregelungen in den Fördergebieten des „Entwicklungsplans für den ländlichen Raum Hessen 2014–2020“.
Fördergebiete der Dorfentwicklung sind
- Orts-/Stadtteile bis zu 2.000 Einwohner,
- Orts-/Stadtteile über 2.000 bis zu 6.000 Einwohner, die nicht dem Bereich der Stadterneuerung zugeordnet sind.
Sie müssen
- andere öffentliche und private Finanzierungsmöglichkeiten in angemessenem und zumutbarem Maße nutzen,
- die Gesamtfinanzierung des Vorhabens sicherstellen.