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Hessisches Programm für Agrarumwelt- und Landschaftspflegemaßnahmen (HALM 2)

zuständiger Landkreis, zuständige kreisfreie Stadt

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Summary
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For profit
Hessen
Energy, Climate and Environment Rural Development
Overview

Kurztext

Wenn Sie landwirtschaftliche Flächen in Hessen selbst bewirtschaften und Maßnahmen für eine nachhaltige Landwirtschaft planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Hessen unterstützt Sie mit Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) sowie des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) bei Maßnahmen der nachhaltigen Bewirtschaftung landwirtschaftlich und naturschutzfachlich wertvoller Flächen in Hessen.

Sie erhalten die Förderung für

  • die Zusammenarbeit: Erarbeitung von Konzepten und Umsetzung und Begleitung von Konzepten,
  • den ökologischen Landbau,
  • besonders nachhaltige Verfahren im Ackerbau: Integration naturbetonter Strukturelemente der Feldflur (mehrjährige Blühstreifen/-flächen, Erosionsschutzstreifen, Ackerwildkrautflächen, Gewässerschutzstreifen),
  • besonders nachhaltige Verfahren auf Dauergrünland: Grünlandextensivierung, Bodenbrüterschutz und Kennartennachweis,
  • besonders nachhaltige Verfahren bei Dauerkulturen: Pheromoneinsatz im Weinbau, Erhaltung von Streuobstbeständen und Erhaltung des Weinbaus in Steillagen,
  • die Erhaltung der Vielfalt der genetischen Ressourcen in der Landwirtschaft: tiergenetische Ressourcen,
  • den Arten- und Biotopschutz in Agrarökosystemen: naturschutzfachliche Sonderleistungen auf Grünland und Arten- und Biotopschutz im Offenland.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses hängt von Ihrem Vorhaben ab.

Reichen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens über das Hessische Agrarportal ein. Anträge für die Förderbereiche „Erarbeitung von Konzepten“, „Umsetzung und Begleitung von Konzepten“ sowie „Arten- und Biotopschutz im Offenland“ richten Sie bitte an das zuständige Landratsamt.

Grundsätzliche Einreichungsfrist ist der 1.10. eines Jahres, Anträge für die Förderung der Zusammenarbeit können Sie jederzeit einreichen.

Eligibility

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Inhaberinnen und Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe und Zusammenschlüsse von Betriebsinhaberinnen und -inhabern, die Flächen in Hessen selbst bewirtschaften.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen die für die jeweiligen Förderbereiche geltenden Verpflichtungszeiträume einhalten.
  • Bitte beachten Sie die besonderen Voraussetzungen der einzelnen Förderbereiche.

Unternehmen in Schwierigkeiten können keine Förderung erhalten.

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04 November 2023