Grundversorgung nach dem Brandenburgischen Weiterbildungsgesetz (RL Grundversorgung RLGrv-WBG)
zuständiger Landkreis, zuständige kreisfreie Stadt
Kurztext
Wenn Sie die Durchführung von Weiterbildungsmaßnahmen der Grundversorgung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Brandenburg fördert die allgemeine, berufliche, kulturelle und politische Weiterbildung im Rahmen der Grundversorgung.
Sie erhalten die Förderung für Maßnahmen der Grundversorgung nach dem Brandenburgischen Weiterbildungsgesetz, die von anerkannten Weiterbildungseinrichtungen im Zuständigkeitsbereich eines Landkreises oder einer kreisfreien Stadt durchgeführt werden.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Für eine erteilte Unterrichtsstunde im Rahmen der Grundversorgung erhalten Sie einen Festbetrag von EUR 30,00.
Der förderfähige Umfang der Unterrichtsstunden bemisst sich an dem maßgeblichen Grundversorgungsschlüssel. Die Landesmittel werden auf der Basis der Einwohnerzahlen des dem Förderjahr vorangehenden Jahres zur Verfügung gestellt.
Stellen Sie Ihren Antrag bitte beim zuständigen Landkreis beziehungsweise bei der zuständigen kreisfreien Stadt.
Den Landkreisen und kreisfreien Städten werden die Landeszuschüsse ohne Antrag bewilligt und ab dem 1.4. ausgezahlt.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Landkreise, kreisfreie Städte sowie anerkannte Weiterbildungseinrichtungen, die ihren Sitz und ihren Tätigkeitsbereich im Land Brandenburg haben.
Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft:
- Als Weiterbildungseinrichtung müssen Sie Ihre Maßnahme durch den Landkreis beziehungsweise kreisfreie Stadt genehmigen lassen.