Förderung von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege in Thüringen (NALAP)
zuständiger Landkreis, zuständige kreisfreie Stadt
Kurztext
Wenn Sie Projekte zur Sicherung und Entwicklung von Natur und Landschaft planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Der Freistaat Thüringen unterstützt Sie aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK), wenn Sie Maßnahmen im Naturschutz und in der Landschaftspflege planen und diese nicht im Rahmen der landwirtschaftlichen Nutzung erbringen.
Sie erhalten eine Förderung für
- die Pflege von Flächen zur Sicherung und Entwicklung bestimmter Lebensraumtypen mit ihren Lebensgemeinschaften oder von Lebensstätten,
- die Sicherung von Amphibienwanderungen an Straßen,
- nicht produktive, investive Naturschutzmaßnahmen in der Agrarlandschaft mit GAK-Bezug,
- andere nicht produktive Maßnahmen des Naturschutzes ohne GAK-Bezug.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses hängt von Ihrer Maßnahme ab und beträgt maximal EUR 500.000.
Die Bagatellgrenze liegt je nach Vorhaben bei EUR 100,00 oder EUR 500,00.
Richten Sie Ihren Antrag bitte bis zum 1.2. eines Jahres an die untere Naturschutzbehörde in Ihrer kreisfreien Stadt oder Ihrem Landkreis.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind natürliche oder juristische Person des öffentlichen und privaten Rechts. Für Maßnahmen mit GAK-Bezug können Sie als kommunaler Träger, gemeinnützige juristische Person, landwirtschaftliches Unternehmen oder andere Landbewirtschafterin oder anderer Landbewirtschafter Anträge stellen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Bei flächenbezogenen Maßnahmen sind Sie für die Dauer der Förderung zur Nutzung der geförderten Flächen oder zur Durchführung der geförderten Maßnahmen berechtigt.