Förderung umweltgerechter landwirtschaftlicher Produktionsverfahren und Erhaltung der Kulturlandschaft (KULAP 2014)
zuständiger Landkreis, zuständige kreisfreie Stadt
Kurztext
Wenn Sie als Landwirtin oder Landwirt umweltgerecht wirtschaften möchten und sich für den Klimaschutz in der Landwirtschaft einsetzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Die Länder Brandenburg und Berlin fördern Sie mit Unterstützung des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) bei landwirtschaftlichen Produktionsverfahren, die in besonderem Maße die nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen und den Klimaschutz gewährleisten und unterstützen.
Sie bekommen die Förderung für
- die Beibehaltung und Einführung ökologischer Anbauverfahren,
- besonders nachhaltige Verfahren im Ackerbau,
- besonders nachhaltige Verfahren auf dem Dauergrünland,
- besonders nachhaltige Verfahren bei Dauerkulturen sowie
- die Erhaltung der Vielfalt genetischer Ressourcen in der Landwirtschaft.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von Art und Umfang der jeweiligen Maßnahme.
Wenn Sie Ihren Sitz in Brandenburg haben oder länderübergreifend Flächen bewirtschaften, stellen Sie den Antrag ist bis zum 31.12. eines Jahres vor Verpflichtungsbeginn beim zuständigen Amt für Landwirtschaft. Als Landwirtin oder Landwirt in Berlin wenden Sie sich an das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF).
Reichen Sie den jährlichen Zahlungsantrag im Rahmen des Sammelantrages bis zum 15.5. des Folgejahres bei der Bewilligungsbehörde ein.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Inhaberinnen und Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit auf Flächen, deren Nutzung überwiegend landwirtschaftlichen Zwecken dient, ausüben und den Betrieb selbst bewirtschaften.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Ihre zu fördernde landwirtschaftliche Fläche muss in den Ländern Brandenburg und/oder Berlin liegen. Einige Maßnahmen sind nur dann förderfähig, wenn die betreffenden Flächen sich in besonderen Gebieten (der sogenannten „Förderkulisse“) befinden.
- Ihre Fläche darf im Rahmen einer Maßnahme eine Mindestschlaggröße von 0,3 Hektar nicht unterschreiten. Der Tierbesatz des antragstellenden Unternehmens darf bei allen flächenbezogenen Programmteilen (Teil B bis Teil E sowie Teil G 1) 2 Großvieheinheiten je Hektar nicht überschreiten.
- Sie müssen für die Dauer der Verpflichtung das Nutzungsrecht für alle einbezogenen Flächen besitzen. Der Verpflichtungszeitraum darf die Dauer von 5 Jahren nicht unterschreiten.
- Je nach Maßnahme müssen Sie weitere Voraussetzungen erfüllen.