Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum – Behindertengerechter Umbau
zuständige Wohnungsbauförderstelle Hessen
Kurztext
Wenn Sie Ihre Immobilie selbst nutzen und sie behindertengerecht umbauen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Hessen unterstützt Sie, wenn Sie Ihren selbst genutzten Wohnraum behindertengerecht umbauen möchten.
Sie erhalten die Förderung für Baumaßnahmen, Einrichtungen und Ausstattungen an und in bestehenden selbst genutzten Wohnungen und auf dem Wohnungsgrundstück (näheres Wohnungsumfeld).
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben.
Sie erhalten die Förderung für Kosten zwischen EUR 1.500 und EUR 30.000.
Für die einzelne Maßnahme gelten folgende maximale Zuschussbeträge:
- Um-/Einbau des Bades und der Küche: je EUR 5.500,
- Lift-/Aufzugseinbau: EUR 6.500,
- alle anderen förderungsfähigen Einzelmaßnahmen: EUR 3.000.
Ihren Antrag richten Sie bitte vor Beginn Ihres Vorhabens über die zuständige Wohnungsbauförderstelle bei der Stadt- oder Kreisverwaltung an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank). Vor der Antragstellung sollten Sie sich dort erkundigen, ob noch Fördermittel zur Verfügung stehen.
rechtliche Voraussetzungen
Sie sind als natürliche Person antragsberechtigt, wenn Sie Eigentümerin oder Eigentümer oder erbbauberechtigte Person des zu fördernden Gebäudes sind und dieses selbst nutzen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Ihre Baumaßnahme muss den Anforderungen der Norm DIN 18040 Teil 2 entsprechen.
- Ihrem Haushalt, der in der zu fördernden Wohnung wohnt, muss ein Mensch mit Behinderung angehören. Das ist eine Person, die einen Grad der Behinderung von 50 Prozent oder mehr beziehungsweise eine Einstufung in den Pflegegrad 2 oder höher aufweist. Dies müssen Sie normalerweise durch einen Schwerbehindertenausweis oder einen Pflegegradnachweis belegen.
- Sie müssen die Gesamtfinanzierung sichern.
Von der Förderung ausgeschlossen sind
- die Erweiterung bestehender Wohngebäude (ausgenommen der Einbau eines Aufzugs) und
- Umbaukosten in Verbindung mit dem Erwerb von Wohngebäuden.