Maßnahmen zur Gewässerentwicklung und zum Hochwasserschutz
zuständige Wasserbehörde
Kurztext
Wenn Sie in Hessen in die ökologische Entwicklung von Gewässern oder in den Hochwasserschutz investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Hessen unterstützt Sie bei Maßnahmen der Gewässerentwicklung und des Hochwasserschutzes. Ihre Maßnahme muss dazu dienen, den ökologischen Zustand von Gewässern zu erhalten oder zu verbessern.
Im Bereich der Gewässerentwicklung erhalten Sie die Förderung für folgende Maßnahmen:
- Schaffung naturnaher Gewässerstrukturen und Initialmaßnahmen zur eigendynamischen Entwicklung an Gewässern, die im Maßnahmenprogramm zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) enthalten sind,
- Herstellung der Durchgängigkeit zwischen den Gewässern, vor allem indem Sie Anlagen zum Fischauf- und -abstieg errichten oder Querbauwerke rück- oder umbauen,
- Renaturierungsmaßnahmen an sonstigen Gewässern, bei denen ein besonders begründetes ökologisches Interesse an der Renaturierung besteht,
- innovative Projekte, die zum Erreichen eines guten ökologischen Zustands oder Potenzials von Gewässern und zum Hochwasserschutz beitragen,
- Ablösen von Wasserrechten,
- Erstellung von Gewässerentwicklungskonzepten und konzeptionelle Ausarbeitungen.
Förderfähige Maßnahmen des Hochwasserschutzes sind:
- innerörtlicher Ausbau von Gewässern,
- Erweiterung und Neubau von Leit- und Schutzdeichen sowie Hochwasserschutzmauern,
- Errichtung, Erweiterung und andere Maßnahmen an Hochwasserrückhaltebecken,
- vorbeugender Hochwasserschutz durch potenzielle Retentionsräume (Rückhalteräume),
- Pläne und Karten für ein besseres Hochwassermanagement,
- Gewässerunterhaltung und Beseitigung von Hochwasserschäden.
Sie erhalten die Förderung auch für wissenschaftliche Begleituntersuchungen zur Wasserwirtschaft und für den Kauf von Grundstücken, wenn dies für die Umsetzung der Maßnahmen nötig ist.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Art Ihres Vorhabens und Ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit und beträgt zwischen 20 und 95 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 5.000.
Richten Sie Ihren Antrag bitte über die zuständige Wasserbehörde an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank).
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Gemeinden, Wasser- und Bodenverbände, kommunale Zweckverbände und Teilnehmergemeinschaften nach dem Flurbereinigungsgesetz.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Ihr Vorhaben muss
- zur Erreichung des Förderzwecks – unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit – erforderlich sein,
- den rechtlichen Vorgaben entsprechen,
- die Erfordernisse des Umweltschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege berücksichtigen.
- Vorhaben zur Gewässerentwicklung müssen Bestandteil des Maßnahmenprogramms zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), Bestandteil eines Gewässerentwicklungskonzeptes oder ein Ergebnis der Gewässerschau sein.
- Sie müssen die dauerhafte Unterhaltung der geförderten Maßnahme sicherstellen.
- Bei der Beseitigung von Hochwasserschäden muss es sich um einen außergewöhnlichen Aufwand handeln und die Wasserbehörden müssen die betreffenden Schäden bestätigen.
- Wenn Sie die Zuwendung an Dritte weiterleiten, gelten gesonderte Bestimmungen.