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Förderung der Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen, Förderung von Investitionen im Weinbau und Absatzförderung in Mitgliedstaaten (VwV F

zuständige untere Landwirtschaftsbehörde in Baden-Württemberg

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Summary
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For profit
Not for profit (incl. NGOs)
Baden-Württemberg
Rural Development
Overview

Kurztext

Wenn Sie Ihre Rebflächen umstrukturieren und umstellen oder Investitionen im Weinbau planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Baden-Württemberg fördert mit Unterstützung der Europäischen Union Ihre Maßnahmen und Investitionen in folgenden Bereichen des Weinbaus:

  • Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen,
  • Investitionen im Zusammenhang mit Fusionen, Kooperationen oder umfangreichen Betriebserweiterungen,
  • Investitionen in Qualität und Innovationen in den Bereichen Kellerwirtschaft und Vermarktung sowie
  • Unterstützung von Maßnahmen zur Absatzförderung in Mitgliedstaaten.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach Art und Umfang Ihrer Maßnahme.

Ihren Antrag stellen Sie an Ihre zuständige untere Landwirtschaftsbehörde in Baden-Württemberg.

Eligibility

rechtliche Voraussetzungen

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

Antragsberechtigt sind je nach Art des Vorhabens

  • Bewirtschafter von Rebflächen, die als natürliche Personen, Zusammenschlüsse von natürlichen Personen sowie juristische Personen die zuwendungsfähigen Maßnahmen durchführen und die damit verbundenen Kosten tragen,
  • Erzeugergemeinschaften, Genossenschaften, Kellereien und Weinbaubetriebe mit Niederlassung oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg und einer Beschäftigtenzahl von weniger als 750 Personen oder einem Jahresumsatz von weniger als EUR 200 Millionen sowie
  • aus dem Weinbaubereich stammende Berufsverbände, Organisationen, Erzeugerorganisationen und Vereinigungen von Organisationen sowie Gruppen von Erzeugern oder Vermarktern.

Außer in den Bereichen Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen beziehungsweise Absatzförderung müssen Ihre geplanten Investitionsvorhaben folgende Kriterien erfüllen:

  • Qualitätsverbesserung, vor allem in Bezug auf die Weinqualität,
  • Einsatz innovativer Technik, Ressourcenschonung (zum Beispiel in den Bereichen Kellertechnik, Verarbeitung und Vermarktung, Steuerung oder Ressourcenschonung),
  • Steigerung der Wirtschaftlichkeit (zum Beispiel durch die mittel- bis langfristige Senkung der Stückkosten, die Nutzung von Synergien und Rationalisierungseffekten und durch Preissteigerungen),
  • zusätzliche Markterschließung und Preissteigerungen (zum Beispiel durch die Erschließung neuer Marktsegmente, die Gewinnung neuer Kundengruppen oder die Erhöhung der Umsätze).

Durch die geplante Investition muss sich die Gesamtleistung Ihres Betriebs verbessern.

Vorhaben im Bereich Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen müssen eine Umstellung auf marktgängige Sorten, eine rationellere Bewirtschaftung oder Qualitätssteigerungen zum Ziel haben.

Im Bereich Absatzförderung bekommen Sie die Förderung ausschließlich für Maßnahmen, die Verbraucherinformationen mehrerer Erzeuger beziehungsweise Vermarkter zum Gegenstand haben.

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18 October 2023