Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (VwV FAKT)
zuständige untere Landwirtschaftsbehörde in Baden-Württemberg
Kurztext
Wenn Sie als landwirtschaftliches Unternehmen Maßnahmen der nachhaltigen Bewirtschaftung planen, die zum Erhalt und zur Pflege der Kulturlandschaft, zum Schutz des Klimas und der natürlichen Ressourcen Wasser, Boden, Luft, zum Erhalt und zur Verbesserung der Biodiversität oder zur Förderung der artgerechten Tierhaltung beitragen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Volltext
Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie bei der Durchführung von extensiven Bewirtschaftungsweisen und aktiven Agrarumwelt-, Klima- und Tierschutzmaßnahmen, insbesondere auf den ökologisch besonders wertvollen Flächen des Landes.
Sie erhalten eine Förderung für folgende betriebs-, einzelflächen- und tierbezogene Teilmaßnahmen, die Sie einzeln oder in Kombination durchführen können:
- umweltbewusstes Betriebsmanagement (Fruchtartendiversifizierung, Silageverzicht im gesamten Betrieb),
- Erhaltung und Pflege der Kulturlandschaft und besonders geschützter Lebensräume,
- Sicherung landschaftspflegender, besonders gefährdeter Nutzungen und Tierrassen (unter anderem Erhaltung von Streuobstwiesen, Weinbausteilzulagen),
- ökologischer Landbau, Verzicht auf chemisch-synthetische Produktionsmittel im Betrieb,
- umweltschonende Pflanzenerzeugung und Anwendung biologisch/biotechnische Maßnahmen,
- freiwillige Maßnahmen zum Gewässer- und Erosionsschutz,
- besonders tiergerechte Haltungsverfahren.
Sie erhalten die Förderung als jährlichen Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses hängt je nach Art Ihres Vorhabens von der Zahl der Hektar oder Tiere ab.
Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 250,00 je Antrag.
Richten Sie Ihren Antrag bitte unter Verwendung des gemeinsamen Antrags an die zuständige untere Landwirtschaftsbehörde.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche Unternehmen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie führen Ihre Maßnahme für die Dauer von mindestens 5 Jahren durch. Bei einer Tierwohlmaßnahme müssen Sie eine einjährige Laufzeit einhalten.
- Sie bringen keinen kommunalen Klärschlamm aus.
- Sie führen Ihr Vorhaben auf Flächen in Baden-Württemberg durch.
- Je nach Art Ihres Vorhabens gelten weitere spezifische Voraussetzungen.