Agrarumweltmaßnahmen durch Handarbeitsbewirtschaftung im Weinbau (VwV Förderung Handarbeitsweinbau)
zuständige untere Landwirtschaftsbehörde in Baden-Württemberg
Kurztext
Wenn Sie einen Terrassenweinberg oder einen sehr steilen Weinberg in Baden-Württemberg umweltschonend bewirtschaften möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Volltext
Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie bei der Finanzierung von Kosten, die Ihnen bei der besonders umweltschonenden und ökologisch vorteilhaften Pflege von Terrassenweinbergen oder sehr steilen Weinbergen entstehen, wenn Sie auf maschinelle Bewirtschaftungsmaßnahmen (Schlepper, schwere selbstfahrende Maschinen) verzichten.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt EUR 3.000 je Hektar und Jahr.
Ihren Antrag richten Sie an die zuständige untere Landwirtschaftsbehörde.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter von Terrassenweinbergen oder sehr steilen Weinbergen, wenn diese als kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) nach Randnummer 35 Ziffer 13 des Agrarrahmens in der Primärerzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse tätig sind.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie bewirtschaften einen Terrassenweinberg oder einen Weinberg mit einer überwiegenden Hangneigung von mindestens 45 Prozent (sehr steile Weinberge) innerhalb der Weinanbaugebiete Baden und Württemberg.
- Sie verpflichten sich, die Maßnahmen mindestens 5 Jahre lang durchzuführen.
- Die Bewirtschaftung der Weinberge steht mit den Umweltschutzvorschriften der Europäischen Union und den einschlägigen nationalen Rechtsvorschriften in Einklang. Hierbei halten Sie besondere Anforderungen bei der Umsetzung der kulturtechnischen Maßnahmen ein.
Von der Förderung ausgeschlossen sind
- Unternehmen, bei denen die Kapitalbeteiligung der öffentlichen Hand mehr als 25 Prozent des Eigenkapitals des Unternehmens beträgt,
- Unternehmen in Schwierigkeiten,
- Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung der EU nicht Folge geleistet haben,
- Flächen, für die Sie gleichzeitig im Rahmen der Teilmaßnahme „C2 Weinbausteillagen“ des Förderprogrammes nach der VwV FAKT eine Förderung bekommen.