Denkmalförderrichtlinie
zuständige untere Denkmalschutzbehörde
Kurztext
Wenn Ihnen ein Kulturdenkmal gehört und Sie es renovieren möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Der Freistaat Thüringen unterstützt Sie, wenn Ihr Vorhaben der Erhaltung, Unterhaltung und Wiederherstellung von Kulturdenkmälern, Denkmalensembles und deren Umgebungsschutzbereich dient. Außerdem können Sie eine Förderung für die Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Erhaltung von Kulturdenkmälern stehen, erhalten.
Sie erhalten eine Förderung für Maßnahmen zur Sicherung, Erhaltung und Pflege.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für die reinen denkmalpflegerischen Mehraufwendungen. Wenn Sie den denkmalpflegerischen Mehraufwand nicht eindeutig ermitteln können, schätzt die Denkmalfachbehörde die zuwendungsfähigen Ausgaben.
Ihren Antrag richten Sie bis zum 30.9. eines Jahres an die zuständige untere Denkmalschutzbehörde.
rechtliche Voraussetzungen
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Sie sind antragsberechtigt, wenn Ihnen ein Kulturdenkmal gehört.
Nicht antragsberechtigt sind der Bund, die Bundesländer sowie deren nachgeordnete Einrichtungen.
Ihre Maßnahme ist mit der zuständigen Denkmalfachbehörde abgestimmt und die erforderlichen Genehmigungen oder Zustimmungen liegen vor.
Sie sichern die Gesamtfinanzierung des Vorhabens.
Sie haben noch nicht mit der Maßnahme begonnen.