Bildungsscheck NRW
zuständige Regionalagentur
Kurztext
Wenn Sie an beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF) die Beteiligung von Beschäftigten in kleinen und mittleren Unternehmen, von Selbstständigen und Berufsrückkehrenden an beruflicher Weiterbildung.
Sie können als Beschäftigte und Beschäftigter und als Selbstständige und Selbstständiger für Ihre berufliche Weiterentwicklung ebenso einen Bildungsscheck in Anspruch nehmen wie als Unternehmen, das im Rahmen seiner Personalentwicklung geeignete Qualifizierungen für seine Mitarbeitende durchführt.
Gefördert werden Weiterbildungen zur beruflichen Qualifizierung und Vermittlung fachlicher Kompetenzen oder Schlüsselqualifikationen und auch neue Formen der Weiterbildung wie zum Beispiel online basierte Fortbildungen (etwa Webinare) und E-Learning . Für Unternehmen werden auch innerbetriebliche Seminare (Inhouse-Seminare) gefördert.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal 50 Prozent der Kurskosten, höchstens jedoch EUR 500,00.
Sie können maximal einen Bildungsscheck je Kalenderjahr beantragen, für Unternehmen sind bis zu 10 Bildungsschecks möglich.
Die Bildungsschecks werden nach Beratung in einer Bildungsscheckberatungsstelle vergeben und können dann zur Verrechnung bei den Weiterbildungsanbietern eingereicht werden. Anlaufstellen sind beispielsweise Kammern, Wirtschaftsförderungen, Volkshochschulen oder Weiterbildungsnetzwerke.
rechtliche Voraussetzungen
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Zielgruppen des Förderangebotes sind Beschäftigte in KMU, Selbstständige und Berufsrückkehrende, die in Nordrhein-Westfalen leben und/oder arbeiten, vor allem
- Personen, die sich durch Veränderungen am Arbeitsplatz und im Betrieb neuen Herausforderungen stellen müssen, wie zum Beispiel der beschleunigten technischen Entwicklung,
- Personen, die sich in beruflichen Veränderungsprozessen befinden,
- Personen, die in den Beruf zurückkehren möchten, sowie
- Beschäftigte mit im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen, die sich nachqualifizieren müssen.
- Als Betrieb können Sie gefördert werden, wenn Sie maximal 50 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit Sitz oder Arbeitsstätte in Nordrhein-Westfalen haben.
- Vor Inanspruchnahme des Bildungsschecks haben Sie sich durch eine Bildungsberatungsstelle beraten lassen.
- Beim individuellen Zugang liegt Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen zwischen EUR 20.000 und EUR 40.000 (bei gemeinsam Veranlagten zwischen EUR 40.000 und EUR 80.000).
- Beim betrieblichen Zugang besteht keine Einkommensobergrenze.
Nicht gefördert werden Gemeinden, Kreise, kreisfreie Städte und Landesbehörden sowie berufliche Weiterbildungen, bei denen eine gesetzliche Verpflichtung zur Kostenübernahme durch den Arbeitgeber besteht.