Förderrichtlinie Berufliche Bildung – Aufstiegsprämie
Zuständige Kammer Hessen
Kurztext
Wenn Sie eine Aufstiegsfortbildung nach BBiG beziehungsweise HwO erfolgreich absolviert haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Prämie erhalten.
Volltext
Das Land Hessen unterstützt Sie auf Grundlage der Förderrichtlinie Berufliche Bildung mit einer Aufstiegsprämie bei erfolgreich abgelegter Fortbildungsprüfung.
Sie erhalten eine Prämie für eine erfolgreich abgelegte öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) beziehungsweise der Handwerksordnung (HwO), die von der Bund-Länder-Koordinierungsstelle für den Deutschen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (DQR) dem DQR-Niveau 6 oder 7 zugeordnet ist.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss (Prämie).
Die Höhe des Zuschusses beträgt EUR 1.000 pro Person und Abschluss.
Ihren Antrag richten Sie innerhalb einer Frist von 6 Wochen ab dem Datum des Prüfungszeugnisses (Feststellung des Prüfungsergebnisses) an die zuständige Kammer als Begleitstelle.
Informationen erhalten Sie auch beim Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen, Referat Berufliche Bildung.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Absolventinnen und Absolventen, die eine öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) beziehungsweise der Handwerksordnung (HwO) auf dem DQR-Niveau 6 oder 7 bestanden haben.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Sie haben Ihre Fortbildungsprüfung vor der fachlich und örtlich zuständigen Stelle in Hessen abgelegt und ein entsprechend von dieser zuständigen Stelle ausgestelltes Prüfungszeugnis erhalten.
- Zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung oder zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses liegt Ihr Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort in Hessen.
- Beachten Sie bitte außerdem die Allgemeinen Förderbestimmungen der Förderrichtlinie Berufliche Bildung.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Fortbildungsprüfungen des öffentlichen Dienstes.