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Betriebsberatungen für Existenzgründer

Zuständige Handwerkskammer (HWK)

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Summary
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For profit
Rheinland-Pfalz
Health, Justice and Social Welfare Organizational Support and Development
Overview

Kurztext

Wenn Sie ein Unternehmen gründen wollen oder die Übergabe Ihres bestehenden Unternehmens planen, können Sie einen Zuschuss zu externen Beratungskosten bekommen.

Volltext

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie bei der Existenzgründung und Unternehmensnachfolge in Industrie, Handwerk, Handel, Tourismus, sonstigen Dienstleistungen und freien Berufen mit einem Zuschuss zu den Kosten für eine externe Beratung.

Sie bekommen die Förderung

  • als natürliche Person vor der Gründung Ihrer selbstständigen Vollexistenz, auch wenn Sie einen bestehenden Betrieb oder eine tätige Beteiligung übernehmen,
  • als natürliche Person zur schrittweisen Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit im Rahmen einer Nebenerwerbsgründung und
  • als ältere Betriebsinhaberin oder älterer Betriebsinhaber im Zusammenhang mit Ihrer Unternehmensnachfolge (Betriebsübergabeberatung).

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung beträgt 50 Prozent der vom Berater oder der Beraterin in Rechnung gestellten Kosten, jedoch maximal EUR 400,00 pro Beratungstag (mindestens 8 Stunden) für höchstens 9 Tage. Beratungen unter 4 Stunden sind von der Förderung ausgeschlossen.

Ihren Antrag stellen Sie bitte vor Beauftragung des Beraters oder der Beraterin

  • entweder bei der zuständigen Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer
  • oder als Freiberuflerin und Freiberufler beim Landesverband der Freien Berufe Rheinland-Pfalz e.V. oder dem Institut für Freie Berufe (IFB).

Bewilligungsstelle ist die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).

Eligibility

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • bei Existenzgründungs- oder Nebenerwerbsgründungsberatungen: natürliche Personen, die sich selbstständig machen wollen,
  • bei Betriebsübergabeberatungen: gewerbliche und freiberufliche Unternehmerinnen und Unternehmer mit Mehrheitsanteilen an kleinen Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen
    • Ihren (geplanten) Geschäfts- beziehungsweise Wohnsitz in Rheinland-Pfalz haben,
    • bei Betriebsübergabeberatungen das 55. Lebensjahr vollendet haben oder erwerbsunfähig sein.
  • Wenn Sie mit mehreren Personen ein Unternehmen gründen wollen, wird lediglich eine Beratung gefördert. Jedes Unternehmen kann aus dem Programm nur einmal einen Zuschuss bekommen.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Beratungen

  • in den Wirtschaftsbereichen Schiffbau, Landwirtschaft und Fischerei,
  • zu Rechts-, Versicherungs- und Steuerfragen,
  • zur Erlangung öffentlicher Hilfen,
  • zum Vertrieb bestimmter Waren oder Dienstleistungen und

Akquisitions- und Vermittlungstätigkeiten.

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25 October 2023