Mobilfunkkoordinatoren für den flächendeckenden Ausbau von Mobilfunknetzen
zuständige Bezirksregierung Nordrhein-Westfalen
Kurztext
Wenn Sie als Kreis oder kreisfreie Stadt Mobilfunkkoordinatorinnen oder Mobilfunkkoordinatoren einsetzen wollen, die den Ausbau Ihres Mobilfunknetzes begleiten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt den Ausbau von flächendeckenden Mobilfunknetzen.
Sie bekommen die Förderung für den Einsatz von Mobilfunkkoordinatorinnen und Mobilfunkkoordinatoren, die den gesamten Kreis samt kreisangehörigen Gemeinden und kreisfreien Städten bei der Umsetzung des Ausbaus in allen Belangen unterstützen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal EUR 210.000 für 36 Monate.
Ihren Antrag richten Sie bitte an die zuständige Bezirksregierung.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Kreise und kreisfreie Städte in Nordrhein-Westfalen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Die Mobilfunkkoordinatorin oder der Mobilfunkkoordinator stellt eine zentrale Koordinierungsstelle und Ansprechperson dar.
- Das Aufgabengebiet umfasst die aktive Steuerung und Unterstützung der Akteurinnen und Akteure vor Ort bei Genehmigungen, Verfahrensbeschleunigungen und der Bereitstellung öffentlicher Liegenschaften.
- Die Mobilfunkkoordinatorin oder der Mobilfunkkoordinator führt einen Abgleich zwischen aktueller Versorgung und Bedarf im Ausbaugebiet durch und leitet daraus Handlungskonzepte ab.