|GRANTWAY
EN

Mobilfunkkoordinatoren für den flächendeckenden Ausbau von Mobilfunknetzen

zuständige Bezirksregierung Nordrhein-Westfalen

Share
Favorite
Feedback
Summary
-
-
-
-
Public sector
Nordrhein-Westfalen
Transport, Infrastructure and ICT
Overview

Kurztext

Wenn Sie als Kreis oder kreisfreie Stadt Mobilfunkkoordinatorinnen oder Mobilfunkkoordinatoren einsetzen wollen, die den Ausbau Ihres Mobilfunknetzes begleiten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt den Ausbau von flächendeckenden Mobilfunknetzen.

Sie bekommen die Förderung für den Einsatz von Mobilfunkkoordinatorinnen und Mobilfunkkoordinatoren, die den gesamten Kreis samt kreisangehörigen Gemeinden und kreisfreien Städten bei der Umsetzung des Ausbaus in allen Belangen unterstützen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal EUR 210.000 für 36 Monate.

Ihren Antrag richten Sie bitte an die zuständige Bezirksregierung.

Eligibility

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Kreise und kreisfreie Städte in Nordrhein-Westfalen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Die Mobilfunkkoordinatorin oder der Mobilfunkkoordinator stellt eine zentrale Koordinierungsstelle und Ansprechperson dar.
  • Das Aufgabengebiet umfasst die aktive Steuerung und Unterstützung der Akteurinnen und Akteure vor Ort bei Genehmigungen, Verfahrensbeschleunigungen und der Bereitstellung öffentlicher Liegenschaften.
  • Die Mobilfunkkoordinatorin oder der Mobilfunkkoordinator führt einen Abgleich zwischen aktueller Versorgung und Bedarf im Ausbaugebiet durch und leitet daraus Handlungskonzepte ab.
Learn more or apply
All information about this funding has been collected from and belongs to the funding organization
04 November 2023