Heimat-Scheck Nordrhein-Westfalen
zuständige Bezirksregierung Nordrhein-Westfalen
Kurztext
Wenn Sie Maßnahmen planen, die sich mit dem Thema Heimat und Heimatgeschichte im Zusammenhang mit lokalen und regionalen Inhalten befassen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Ihr Engagement als Verein, Organisation und Initiative, wenn Sie damit die lokale und regionale Gemeinschaft stärken.
Sie können eine Förderung erhalten für
- Publikationen,
- Veranstaltungen,
- Ausstellungen,
- Anschaffung und Instandsetzung von Ausstellungsmobiliar,
- Technik zur Präsentation von Heimatgeschichte,
- Entwicklung und Umsetzung neuer Darstellungsformen,
- Wegweiser und Informationstafeln.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt EUR 2.000 je Maßnahme. Sie können nur für eine Maßnahme jährlich einen Zuschuss erhalten.
Richten Sie Ihren Antrag bitte über das Antragsportal an die Bezirksregierung, in deren Bezirk das Vorhaben durchgeführt werden soll.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind natürliche Personen und juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts im außergemeindlichen Bereich.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen Ihr Vorhaben in Nordrhein-Westfalen durchführen und es bis zum 31.12. des jeweiligen Haushaltsjahres abschließen können.
- Ihr Vorhaben muss mindestens EUR 2.000 förderfähige Ausgaben aufweisen.
- Bei Ihrem Vorhaben begeistern Sie Menschen für lokale und regionale Besonderheiten, ohne dabei andere auszugrenzen.
- Sie dürfen keine andere öffentliche Förderung erhalten.