Heimat-Preis Nordrhein-Westfalen
zuständige Bezirksregierung Nordrhein-Westfalen
Kurztext
Wenn Sie als Kommune Preise vergeben möchten, um das Engagement für die Heimat zu würdigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie als Stadt, Kreis und Gemeinde, wenn Sie Heimat-Preise ausloben und verleihen.
Die Förderung erhalten Sie für Preise, mit denen Engagement und nachahmenswerte Praxisbeispiele im Bereich Heimat gewürdigt werden.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses für die Auslobung des Preises beträgt für kreisangehörige Kommunen EUR 5.000, kreisfreie Kommunen EUR 15.000 und Kreise EUR 10.000.
Sie können die Heimat-Preise einmal im Jahr vergeben.
Richten Sie Ihren Antrag bitte über das Antragsportal an die Bezirksregierung, in deren Bezirk das Vorhaben durchgeführt werden soll.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Städte, Kreise und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen die Heimat-Preise auf Grundlage eines Rats- oder Kreistagsbeschlusses ausloben.
- Der Beschluss muss die Preiskriterien festlegen und den jährlich durch das Land festgelegten Schwerpunkt angemessen berücksichtigen.
- Sie können die Vergabe als einzelnen Preis oder in bis zu 3 Preiskategorien oder -abstufungen durchführen.
- Sue müssen den Heimat-Preis bis zum 31.12. des jeweiligen Haushaltsjahres vergeben.