Heimat-Fonds Nordrhein-Westfalen
zuständige Bezirksregierung Nordrhein-Westfalen
Kurztext
Wenn Sie lokale und regionale Vorhaben planen, um Kultur und Identität zu stärken, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie bei Projekten und Initiativen, mit denen die lokale und regionale Identität und Gemeinschaft in Nordrhein-Westfalen gestärkt wird.
Sie erhalten die Förderung für lokal und regional prägende Projekte und Initiativen, die ihren Ausdruck in Traditionen, Geschichte, kulturellen Aspekten, Bauwerken, Orten in Natur und Landschaft sowie Nahrungsmitteln und Produkten finden.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal aber EUR 50.000.
Sie müssen einen Eigenanteil von mindestens 10 Prozent erbringen.
Richten Sie Ihren Antrag bitte über das Antragsportal an die Bezirksregierung, in deren Bezirk das Vorhaben durchgeführt werden soll.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Städte, Kreise und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen.
Sie können die Fördermittel weiterleiten.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft.
- Sie erhalten die Förderung für Vorhaben mit förderfähigen Gesamtausgaben zwischen EUR 5.000 und EUR 100.000, bei interkommunalen Projekten und Vorhaben auch mit größerem Projektvolumen.
- Bei Ihrem Vorhaben darf es sich nicht um eine kommunale Pflichaufgabe handeln.
- Sie müssen das Projekt in Nordrhein-Westfalen durchführen.