Glasfaseranbindung der öffentlichen Schulen und der genehmigten Ersatzschulen
zuständige Bezirksregierung Nordrhein-Westfalen
Kurztext
Wenn Sie Ihre Schule an das Telekommunikationsnetz anschließen wollen, um eine Breitbandversorgung von mindestens 1 Gigabit pro Sekunde zu erreichen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die Anbindung von öffentlichen Schulen an ein gigabitfähiges Netz. Sie erhalten die Förderung für die Ausgaben, die Ihnen ein Netzbetreiber für die Umsetzung des Anschlusses für Ihre Schulgebäude in Rechnung stellt.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung beträgt 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, bei Schulen in kommunaler Trägerschaft 80 Prozent.
Als Kommune ohne ausgeglichenen Haushalt und ohne genehmigtes Haushaltssicherungskonzept (Nothaushaltskommunen einschließlich überschuldeter Kommunen), Kommune ohne ausgeglichenen Haushalt mit genehmigtem Haushaltssicherungskonzept oder Kommune, die Konsolidierungshilfen nach dem Stärkungspaktgesetz erhält, können Sie 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bekommen.
Pro Schulgelände erhalten Sie maximal EUR 300.000.
Stellen Sie Ihren Antrag bitte bei der zuständigen Bezirksregierung.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Gemeinden, Gemeindeverbände sowie kommunale Zweckverbände, Stiftungen, Innungen, Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern und Landwirtschaftskammern als Schulträger sowie auch Träger von genehmigten Ersatzschulen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen die fehlende oder unzureichende Breitbandversorgung jedes Schulgebäudes (weniger 1 Gigabit pro Sekunde symmetrisch) unter Berücksichtigung der Ausbauabsichten der Netzbetreiber für die nächsten 18 Monate nachweisen.
- Zur Auswahl eines geeigneten Netzbetreibers müssen Sie ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Vergabeverfahren unter dem Vorbehalt einer späteren Förderung durch das Land durchführen und dabei den Grundsatz der Technologieneutralität wahren.
- Die Mindestübertragungsrate von 1 Gigabit pro Sekunde Sende- und Empfangsgeschwindigkeit je Schule muss gewährleistet sein.
- Sie müssen die Zweckbindungsfrist von 7 Jahren beachten.