Gigabitkoordinatoren für den flächendeckenden Ausbau gigabitfähiger Netze
zuständige Bezirksregierung Nordrhein-Westfalen
Kurztext
Wenn Sie als Kreis oder kreisfreie Stadt Gigabitkoordinatorinnen und Gigabitkoordinatoren einsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie als Kreis oder kreisfreie Stadt beim Ausbau von flächendeckenden Gigabitnetzen.
Sie bekommen die Förderung für den Einsatz von Gigabitkoordinatorinnen und Gigabitkoordinatoren, die Sie bei der Umsetzung des Ausbaus mit flächendeckenden Gigabitnetzen, vor allem beim Neuausbau von Glasfasernetzen, in allen Belangen unterstützen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal EUR 210.000 für 36 Monate.
Richten Sie Ihren Antrag bitte an die zuständige Bezirksregierung.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Kreise und kreisfreie Städte in Nordrhein-Westfalen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Die Gigabitkoordinatorinnen und Gigabitkoordinatoren erfüllen folgende Aufgaben:
- Sie führen den eigenwirtschaftlichen und den geförderten Ausbau auf der Grundlage einer GIS-basierten Ausbauplanung zusammen.
- Sie unterstützen bei den erforderlichen Genehmigungen, das heißt, sie vermitteln vor allem den Kontakt zu fachlich zuständigen Ansprechpersonen und informieren über kommunale Vorgaben für die Genehmigung von Ausbauvorhaben.
- Im kommunalen Bereich muss es sich nicht um eigens für das Projekt eingestelltes Personal handeln.