Gemeinsamer Projektaufruf „Starke Quartiere – starke Menschen“
zuständige Bezirksregierung Nordrhein-Westfalen
Kurztext
Wenn Sie Maßnahmen planen, um die Entwicklung städtischer und ländlicher Quartiere zu fördern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert mit Unterstützung des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE), des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) Städte und Gemeinden des Landes bei der Aufwertung von Stadt- und Ortsteilen, in denen sich ökonomische, soziale, demographische, städtebauliche und ökologische Probleme konzentrieren.
In städtischen Quartieren werden aus Mitteln des EFRE und des ESF Maßnahmen in folgenden Bereichen gefördert:
- früh ansetzende Hilfen für Kinder, Jugendliche und Familien,
- Verbesserung des öffentlichen Raumes/Wohnumfeldes,
- Belebung der örtlichen Wirtschaft,
- Grüne Infrastruktur,
- Naturerlebnisgebiete und Naturschutzbildungsangebote,
- Schutz und Wiederherstellung von Freiräumen,
- Entwicklung und Aufbereitung von Brach- und Konversionsflächen zu stadtentwicklungspolitischen bzw. ökologischen Zwecken,
- Aufbau kommunaler Präventionsketten,
- Kein Abschluss ohne Anschluss – Übergang von der Schule in den Beruf,
- Lebens- und erwerbsweltbezogene Weiterbildung,
- Entwicklung und Umsetzung sozialräumlicher Konzepte gegen Armut und soziale Ausgrenzung.
In Ortsteilen und Quartieren im ländlichen Raum werden Maßnahmen des ELER durch Projekte des ESF in folgenden Bereichen ergänzt:
- Aufbau kommunaler Präventionsketten,
- Kein Abschluss ohne Anschluss – Übergang von der Schule in den Beruf,
- Lebens- und erwerbsweltbezogene Weiterbildung,
- Entwicklung und Umsetzung sozialräumlicher Konzepte gegen Armut und soziale Ausgrenzung.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss, dessen Höhe von Art und Umfang der zu fördernden Maßnahme abhängig ist.
Sie können fortlaufend integrierte Handlungskonzepte bei der zuständigen Bezirksregierung einreichen, in deren Bezirk das Vorhaben durchgeführt werden soll.
rechtliche Voraussetzungen
Der Zuschuss im Programm Gemeinsamer Projektaufruf „Starke Quartiere – starke Menschen” ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Sie sind antragsberechtigt als Stadt oder Gemeinde in Nordrhein-Westfalen.
Für eine Förderung städtischer Quartiere durch ESF und EFRE haben Sie das Gebiet anhand geeigneter Indikatoren ausgewählt. Die örtlichen Interventionen sind Teil eines ganzheitlichen integrierten Handlungs- beziehungsweise Entwicklungskonzeptes, das vom Rat der Stadt beschlossen worden ist.
Für eine Förderung von Ortsteilen und Quartieren im ländlichen Raum haben Sie das integrierte kommunale Entwicklungskonzept (IKEK) beziehungsweise Dorfinnenentwicklungskonzept (DIEK), für das im Rahmen des ELER eine Förderzusage vorliegt, so ergänzt, dass der Bedarf für ESF-geförderte Projekte deutlich wird.
Sie haben bereits bestehende Förderprogramme von Bund und Land sowie sonstige Unterstützungsangebote vorrangig eingesetzt.