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Förderung von Selbsthilfe-Kontaktstellen

zuständige Bezirksregierung Nordrhein-Westfalen

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Summary
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Not for profit (incl. NGOs)
Public sector
Nordrhein-Westfalen
Health, Justice and Social Welfare
Overview

Kurztext

Wenn Sie in Ihren Selbsthilfe-Kontaktstellen Fachkräfte einstellen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie, wenn Sie Selbsthilfe-Kontaktstellen einrichten und unterhalten.

Sie erhalten die Förderung für die Beschäftigung von Fachkräften und Personen, die im Sekretariat arbeiten.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal EUR 15.000.

Ihren Antrag richten Sie bis spätestens zum 1.10. für das folgende Kalenderjahr über die untere Gesundheitsbehörde an die zuständige Bezirksregierung.

Eligibility

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind freie gemeinnützige Träger, die einem Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege angehören, sowie Kreise und kreisfreie Städte in Nordrhein-Westfalen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Selbsthilfe-Kontaktstellen müssen
    • Einzelpersonen über Selbsthilfegruppen informieren, in bestehende Gruppen vermitteln oder Einzelpersonen helfen, neue Selbsthilfegruppen aufzubauen,
    • bestehende Selbsthilfegruppen beraten und die Vernetzung sowie den Erfahrungsaustausch vor allem kleiner und wenig formalisierter Selbsthilfegruppen vermitteln und organisieren,
    • mindestens 2 Personen beschäftigen, von denen mindestens eine hauptamtliche Fachkraft mit normalerweise Fachhochschul- oder Hochschulabschluss (Vollzeitstelle) und eine Sekretariatskraft (mindestens halbe Vollzeitstelle) ausschließlich die Arbeiten in der Kontaktstelle durchführen,
    • über eigenständige, öffentlich zugängliche Räume verfügen, die als Selbsthilfe-Kontaktstellen gekennzeichnet sind, festgelegte Öffnungszeiten und einen eigenständigen Telefonanschluss haben,
    • in der Arbeitsgemeinschaft der Selbsthilfe-Kontaktstellen in Nordrhein-Westfalen mitarbeiten.
  • Pro Kreis und kreisfreier Stadt kann nur eine Selbsthilfe-Kontaktstelle gefördert werden.
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04 November 2023