Förderung des Next Generation-Access im Ländlichen Raum
zuständige Bezirksregierung Nordrhein-Westfalen
Kurztext
Wenn Sie Maßnahmen planen, mit denen im ländlichen Raum Mängel in der Breitbandversorgung behoben werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt den sukzessiven Breitbandausbau in den Wohn- und Mischgebieten des ländlichen Raums.
Gefördert werden Projekte, die zur flächendeckenden Versorgung mit NGA-Netzen (Next Generation Access Networks) führen.
Gefördert werden
- nach dem Wirtschaftlichkeitslückenmodell Zuschüsse an private oder kommunale Netzbetreiber zum Ausgleich des Fehlbetrags zwischen Investitionskosten und Wirtschaftlichkeitsschwelle bei Investitionen in Breitbandinfrastrukturen sowie
- nach dem Betreibermodell Ausgaben für die Ausstattung von Leerrohren mit unbeschalteter Glasfaser, die Ausführung von Tiefbauleistungen mit oder ohne Verlegung von Leerrohren sowie die Bereitstellung von Schächten, Verzweigern und Abschlusseinrichtungen und die Mitverlegung von Leerrohren bei anderweitig geplanten Erdarbeiten.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise 90 Prozent. Hoch verschuldete Gemeinden können im Einzelfall mit Zustimmung des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz eine Erhöhung des Fördersatzes auf 100 Prozent erreichen und zweckgebundene Spenden und eingeworbene Sponsorenmittel für einen verbleibenden Eigenanteil ersetzen. Sie erhalten pro Einzelvorhaben maximal EUR 4 Millionen.
Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 25.000.
Sie müssen Ihren Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme bei der zuständigen Bezirksregierung stellen.
rechtliche Voraussetzungen
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind
- Gemeinden,
- Zusammenschlüsse von Gemeinden und
- Kreise
im ländlichen Raum Nordrhein-Westfalens.
Sie müssen mit Ihrer Maßnahme für mindestens 80 Prozent der Haushalte gigabitfähige Anschlüsse schaffen.
Die Förderung ist auf die Gebietskulisse des NRW-Programms „Ländlicher Raum 2014–2020” sowie Gemeinden mit weniger als 60.000 Einwohnerinnen und Einwohnern, die teilweise innerhalb der Gebietskulisse liegen oder mit Gemeinden innerhalb der Gebietskulisse kooperieren, beschränkt.
Sie müssen die aktuelle Breitbandversorgung in einer Karte dokumentieren.
Sie müssen durch ein Markterkundungsverfahren nachweisen, dass im betreffenden Gebiet innerhalb der nächsten 3 Jahre keine marktgetriebene Erschließung durch Aufbau eines NGA-Netzes zu erwarten ist.
Sie müssen das Erschließungsgebiet kartografisch gebäudescharf darstellen.
Zur Auswahl eines geeigneten Netzbetreibers müssen Sie ein mehrstufiges transparentes und offenes Auswahlverfahren durchführen.
Maßnahmen in Gewerbegebieten werden nicht gefördert.