Förderung der Infrastruktur an Berufsbildungsstätten der überbetrieblichen Aus- und Weiterbildung
zuständige Bezirksregierung Nordrhein-Westfalen
Kurztext
Wenn Sie Investitionen in eine überbetriebliche Bildungsstätte (ÜBS) der beruflichen Aus- und Weiterbildung sowie in die Weiterentwicklung dieser Einrichtung zu einem Kompetenzzentrum von überregionaler Bedeutung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie gemeinsam mit dem Bund bei der Finanzierung von Investitionen in
- eine überbetriebliche Bildungsstätte (ÜBS) der beruflichen Aus- und Weiterbildung sowie
- die Weiterentwicklung dieser Einrichtung zu einem Kompetenzzentrum von überregionaler Bedeutung.
Sie bekommen die Förderung vor allem für Investitionen, die der Schaffung, Modernisierung, Umstrukturierung oder Ausstattung notwendiger und funktionstüchtiger Werkstätten, Unterrichtsräume, Verwaltungsräume und sonstiger Räumlichkeiten dienen.
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt
- bei einer überbetriebliche Bildungsstätte je nach Standort und Art Ihres Vorhabens zwischen 65 Prozent und 80 Prozent der Kosten.
- bei einem Kompetenzzentrum je nach Standort und Art Ihres Vorhabens zwischen 70 Prozent und 85 Prozent der Kosten.
Das Antragsverfahren ist mehrstufig. Erstanlaufstelle ist die Handwerkskammer beziehungsweise Industrie- und Handelskammer. Diese zeigt dann das Vorhaben bei der zuständigen Bezirksregierung an.
Die zuständigen Bezirksregierungen leiten die Anzeigen (bei Projekten ab EUR 1 Million) und zusätzlich die Projekt-Erhebungsbögen (bei Projekten unter EUR 1 Million) mit einer Stellungnahme der Landes-Gewerbeförderungsstelle (LGH) an das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen weiter.
Nach positivem Votum und in Abstimmung mit dem Ministerium bekunden die Bezirksregierungen gegenüber dem Bund (Bundesinstitut für Berufsbildung BIBB oder Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA) das Förderinteresse des Landes, verbunden mit der Bitte zur fachlichen Prüfung durch einen Gutachter.
Anzeigen und Anträge zur Kofinanzierung des Bundes sind gesondert beim Bundesinstitut für Berufsbildung und/oder Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zu stellen.
Weitere Informationen erteilt auch die für Sie zuständige Bezirksregierung, Dezernat 34.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Träger von Bildungsstätten, die überbetriebliche Aus- und Weiterbildung durchführen, sowie Landesinnungsverbände und Fachverbände, die für ihre Mitglieder überbetriebliche Berufsbildung durchführen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen einen festgelegten Eigenanteil an der Finanzierung leisten.
- Ihre Maßnahmen müssen durch die zuständige Handwerkskammer beziehungsweise Industrie- und Handelskammer sowie durch die kofinanzierende(n) Bundesstelle(n) (Bundesinstitut für Berufsbildung und/oder Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) befürwortet werden.
- Das Gesamtinvestitionsvolumen Ihres Vorhabens muss mindestens EUR 50.000 betragen.