Förderung der betrieblichen Ausbildung im Verbund
zuständige Bezirksregierung Nordrhein-Westfalen
Kurztext
Wenn Sie Maßnahmen planen, um das betriebliche Erstausbildungsangebot verbessern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) die betriebliche Berufsausbildung im Verbund.
Sie erhalten die Förderung für die Bereitstellung betrieblicher Ausbildungsplätze in einem Ausbildungsverbund zwischen Betrieben und zwischen Betrieben und einem Bildungsdienstleister.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt beträgt bei Ausbildungen in Vollzeit EUR 260,00 und bei Ausbildungen in Teilzeit EUR 150,00 je Auszubildende oder Auszubildenden und Monat für maximal 18 Monate.
Richten Sie Ihren Antrag bitte an die zuständige Bezirksregierung.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Die zuständige Kammer hat bestätigt, dass Ihr Betrieb normalerweise weniger als 250 Beschäftigte (Vollzeitäquivalente) hat und nicht allein ausbilden kann.
- Bei Verbünden zwischen Betrieben erklären Sie, dass die Verbundpartner unterschiedliche natürliche oder juristische Personen sind.
- Die Ausbildung im Verbund muss so konzipiert sein, dass die Ausbildungszeit bei den Verbundpartnern mindestens 6 Monate und bei dem den Ausbildungsvertrag abschließenden Unternehmen mindestens 12 Monate beträgt.